Ärger mit dem Weihnachtsmann: "Ohne Kostüm und vier Stunden in der Kneipe untergetaucht!"

Berlin - "Echte Fälle, echte Schicksale" zeigt das ZDF in seiner neuen Vorabend-Serie "Hab ich Recht?". Es geht um Menschen, die rechtliche Hilfestellungen zu ganz unterschiedlichen, aber durchaus alltäglichen Themen benötigen. So auch Angela, die Ärger mit dem Weihnachtsmann hat.

Ronald Hinz, Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg, bekommt es mit einem Weihnachtsmann-Fall zu tun.
Ronald Hinz, Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg, bekommt es mit einem Weihnachtsmann-Fall zu tun.  © ZDF/Frank Dicks

Die Berlinerin leitet seit 20 Jahren eine Engelagentur, die beispielsweise Weihnachtsmänner an Familien vermittelt. Und da wären wir auch schon beim Problem.

"2019 hat ein Weihnachtsmann einige Auftritte bei Familien nicht absolviert beziehungsweise ist teilweise ohne Kostüm aufgetaucht, hat die Kinder desillusioniert und ihnen verraten, dass die Eltern ihn gebucht haben, angeblich war er auch betrunken und ist mit den Kostümen verschwunden."

Das klingt absolut wild! Mit seinem Verhalten habe er das Weihnachtsfest der Familien verdorben, nachdem er von ihnen schon Geld kassiert hatte. Dass er mit den Leihkostümen durchgebrannt ist, ist die Kirsche auf der Torte.

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Die ersten Auftritte habe er noch zur Zufriedenheit der Kunden absolviert, sei dann aber "vier Stunden in einer Kneipe untergetaucht", anschließend unkostümiert wieder bei einer der Familien aufgetaucht, habe das Geld kassiert und den Kindern die Notizen der Eltern vorgelesen, die er beim Auftritt beachten sollte.

"Das ist ein absoluter Super-GAU", findet Angela zurecht.

Hab ich Recht? (ZDF): "Ich glaube, dass nicht ansatzweise ein Schadenersatzanspruch bestehen dürfte"

Ein Weihnachtsmann hat weder Provision an seine Arbeitgeberin noch sein teures Kostüm zurückgegeben.
Ein Weihnachtsmann hat weder Provision an seine Arbeitgeberin noch sein teures Kostüm zurückgegeben.  © Sebastian Willnow/dpa

Sie will von Richter Ronald Hinz geprüft bekommen, ob sie einen Schadenersatzanspruch geltend machen kann. Denn die Provision, die jeder Weihnachtsmann an ihre Agentur zahlt, wurde in diesem Fall nicht entrichtet. Zudem ist auch ein Kostüm verschwunden.

Fakt ist, dass der Auftritt natürlich nicht nachgeholt werden kann. "Der 24. Dezember ist vorbei und der macht am 25. Dezember keinen Sinn mehr", sagt Hinz, der seit Oktober 2023 Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg ist.

"Ich glaube, dass nicht ansatzweise ein Schadenersatzanspruch bestehen dürfte", so Hinz, der auch auf den in diesem Fall nicht vorhandenen Kostüm-Mietvertrag verweist. Höchstens ein Gewinnausfall könnte geltend gemacht werden, falls die Familie aufgrund des Vorfalls nicht erneut bei Angela bucht. Dies müsste aber beziffert werden.-

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Problem für die Berlinerin allerdings: Ansprüche verjähren nach §195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach drei Jahren. Lediglich das bis zu 600 Euro teure Kostüm könne sie innerhalb von zehn Jahren zurückverlangen. Allerdings hat Angela nur eine E-Mail-Adresse.

Helfen Bürgern bei ihren Problemen: Anette Heiter (l.), Ronald Hinz und Helga Bischoff.
Helfen Bürgern bei ihren Problemen: Anette Heiter (l.), Ronald Hinz und Helga Bischoff.  © ZDF/Frank Dicks / Konrad Wielandt GmbH

Zunächst drei Folgen "Hab ich Recht? Drei Richter für alle Fälle" werden ab dem 4. September immer mittwochs ab 19.25 Uhr im ZDF ausgestrahlt und sind ab jeweils 16 Uhr in der Mediathek abrufbar.

Titelfoto: Bildmontage: ZDF/Frank Dicks ; Sebastian Willnow/dpa

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