Nach Vaginal-Flöten-Eklat beim Supertalent: Drohen RTL jetzt Konsequenzen?

Köln - "Das Supertalent" ist mit einem furiosen Peinlich-Comeback in die neue Staffel gestartet. Ein bizarrer Auftritt einer Australierin sorgt nun für Schlagzeilen. Doch drohen RTL deswegen jetzt etwa Konsequenzen?

Nicht die ganze "Das Supertalent"-Jury war von der bizarren Darbietung begeistert. Dieter Bohlen (69, r.) und Ekaterina Leonova (36, 2.v.r.) gaben der Australierin ein "NEIN".
Nicht die ganze "Das Supertalent"-Jury war von der bizarren Darbietung begeistert. Dieter Bohlen (69, r.) und Ekaterina Leonova (36, 2.v.r.) gaben der Australierin ein "NEIN".  © RTL / Stefan Gregorowius

Denn im Fernsehen gibt es klare Regeln und dessen ist sich der Kölner Privatsender auch bewusst. Auch deshalb hatte der Sender beim Auftakt der neuen Staffel eine Szene zensiert.

Gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" erklärt RTL auch, dass ihnen klar war, dass der bizarre Auftritt von Beatrice McQueef "unterschiedliche Reaktionen hervorrufen könnte".

Allerdings habe man nicht auf das ungewöhnliche Talent verzichten wollen, weshalb man der Australierin die Bühne gab.

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Deshalb könnten dem Sender nun Konsequenzen drohen. Denn "Das Supertalent" ist von der zuständigen Landesmedienanstalt zum Prüffall erklärt worden, berichtet "t-online".

"Ja, die Niedersächsische Landesmedienanstalt prüft diese Szene", erklärt Professor Christian Krebs, Direktor des Instituts in Niedersachsen.

Wegen "Das Supertalent": RTL muss Rechenschaft ablegen

Der Auftritt von Beatrice McQueef sorgte mehrheitlich für Kopfschütteln.
Der Auftritt von Beatrice McQueef sorgte mehrheitlich für Kopfschütteln.  © RTL / Stefan Gregorowius

Für den Kölner Sender kann dies nun Konsequenzen bedeuten. Bereits seit dem vergangenen Sonntag lasse die Landesmedienanstalt ihr Team für Jugendschutz untersuchen, ob "unter juristischen und medienwirkungsanalytischen Gesichtspunkten" Verstöße vorliegen würden.

Unter anderem könnten Verstöße gegen die Bestimmungen des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien vorliegen.

Daher könnte die Szene der Kommission für Jugendmedienschutz vorgelegt werden.

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Dann könnten auch konkrete Maßnahmen ergriffen werden. Zum Beispiel die "Beanstandung der Ausstrahlung oder ein Bußgeldverfahren", so Krebs.

Weiter führt der Professor aus: "Die Szene wird juristisch und unter Gesichtspunkten der Medienwirkung auf Kinder und Jugendliche bewertet. Danach wird feststehen, ob die Landesmedienanstalt hier einen Anfangsverdacht für einen Verstoß sieht."

RTL müsse jetzt Rechenschaft ablegen. Zudem sei auch der Jugendschutzbeauftragte des Senders um seine Einschätzung gebeten worden. "Das Ergebnis sollte spätestens am Mittwoch vorliegen", erklärt der Direktor des Instituts.

Titelfoto: RTL / Stefan Gregorowius

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