Neue Vertragsdetails enthüllt: Muss Ann-Kathrin Bendixen etwa zu "Let's Dance" zurückkehren?
Köln - Nach dem freiwilligen Ausscheiden von Tony Bauer (26) bei "Let's Dance" darf die bereits ausgeschiedene Ann-Kathrin Bendixen (24) am Freitagabend ihr Tanz-Comeback feiern. Doch will sie das überhaupt oder hat die Influencerin einfach keine andere Wahl?
Immerhin hatte sich die 24-Jährige am Donnerstag nach Bekanntwerden ihrer "Let's Dance"-Rückkehr auf ihrem Instagram-Kanal alles andere als euphorisch geäußert: "Ich bin schockiert und komplett überfordert, so kurzfristig einzuspringen."
Zumal auch die "Let's Dance"-Fans die RTL-Entscheidung, Ann-Kathrin zurückzuholen, nicht unbedingt wohlwollend aufgenommen haben.
Nun aber zeigen interne Vertragsdetails, die der "BILD"-Zeitung vorliegen sollen, ein ganz neues Bild vom Comeback von "Affe auf Bike". Denn das Blatt berichtet davon, dass die Verträge der Kandidatinnen und Kandidaten eine sogenannte "Rückkehr-Klausel" beinhalten.
Die besagt, dass "Teilnehmer, die aus der Show ausscheiden und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgeholt werden (zum Beispiel, wenn sich ein anderer Promi verletzt), dies ohne Sonderbezahlung tun".
"Let's Dance"-Verträge regeln Strafzahlungen und Extra-Honorare
Hat Ann-Kathrin also gar keine andere Wahl, als auf das prominente Tanzparkett zurückzukehren, weil ihr Vertrag es ihr schlicht vorschreibt?
Zudem ist in den Verträgen neben der Bezahlung der Promi-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern auch geregelt, wie hoch die sogenannten "Bonus-Zahlungen" ausfallen. Die werden dann fällig, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten die sechste Live-Show erreichen - und haben es durchaus in sich. Denn wie die "BILD" berichtet, könne die Summe bis zu 200 Prozent des Basis-Honorars betragen.
Aber auch Strafzahlungen hat der Kölner Sender mit seinen Promis vereinbart. Verrät eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer etwa Interna oder vertrauliche Informationen zur Show, wird eine fette Vertragsstrafe fällig. Ebenso müssen die Promis blechen, wenn sie zu spät kommen oder gar unentschuldigt bei Proben oder Aufführungen fehlen.
Ob die Informationen der "BILD" stimmen, ist allerdings unklar. RTL selber will sich dazu zumindest nicht äußern, sondern teilt mit: "Zu Vertragsdetails äußern wir uns grundsätzlich nicht."
Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa