Jan kündigt Job: "Ich darf per Gerichtsbeschluss nicht arbeiten gehen"

Trier - Land unter bei Petra (28) und Jan (45): Damit dem Paar die einjährige Tochter nicht weggenommen wird, muss er seinen Job kündigen. Dann die Hiobsbotschaft: Die 28-Jährige muss ins Gefängnis - nach einer Anzeige durch ihren eigenen Opa, wie in der neuen Folge von "Hartz und herzlich" zu sehen ist.

Nachdem Jan (45) seinen Job gekündigt hat, beziehen Petra (28) und er Bürgergeld.
Nachdem Jan (45) seinen Job gekündigt hat, beziehen Petra (28) und er Bürgergeld.  © RTLZWEI

Schon ihre vierjährige Tochter aus einer früheren Beziehung wurde Petra wegen Kindeswohlgefährdung weggenommen. Und auch die kleine Jolin wurde nach der Geburt in Obhut genommen.

Einzige Chance, die Kleine wiederzubekommen: Jan musste das alleinige Sorgerecht beantragen und die tägliche Betreuung übernehmen. Dafür musste der gebürtige Rotterdamer seinen Job als Busfahrer aufgeben, wodurch die Familie fortan komplett von Bürgergeld lebt.

Arbeitslosengeld 1 konnte er nicht beantragen. "Da ich per Gerichtsbeschluss nicht arbeiten gehen darf, bis Jolin in den Kindergarten geht, stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und kriege aus dem Grund Hartz IV."

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Mit ALG 1 hätte die Familie 520 Euro mehr zum Leben. "Ich bin gewohnt, arbeiten zu gehen, habe immer für mein Geld gearbeitet. Vom Staat zu leben fällt mir schwer." Ihm bleibt aber keine andere Wahl: "Wenn man vom Staat vorgeschrieben kriegt, dass man vom Staat leben soll, was soll man da machen?"

Hartz und herzlich aus Trier (RTLZWEI): "Ich werde unschuldig von meinem Kind getrennt"

Jan übernimmt die Betreuung der einjährigen Tochter, während seine Partnerin im Gefängnis ist.
Jan übernimmt die Betreuung der einjährigen Tochter, während seine Partnerin im Gefängnis ist.  © RTLZWEI

Gleichzeitig steht seine Partnerin kurz vor einem Gefängnisaufenthalt. Früher wurde sie schon wegen Diebstahls und Notrufmissbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Jetzt muss sie wegen Betruges in die JVA.

Das Gnadengesuch wurde abgelehnt, da sie bereits "sehr reichlich von Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und 1. Gnadengesuch Gebrauch gemacht hat und schon in die Vergünstigung von Strafaufschub gelangt" sei, bekommt sie in einem Schreiben mitgeteilt. Zudem sei die Betreuung der Tochter durch den nicht berufstätigen Vater und eine Familienhelferin gewährleistet.

"Wenn ich dran denke, dass ich unschuldig von meinem Kind getrennt werde, obwohl ich gar nichts getan habe ...", bricht es der Hauptschülerin das Herz. Sie sei von ihrem Großvater angezeigt worden, weil sie Spielzeug bestellt haben soll - auf seinen Namen und ohne zu bezahlen. Sie bestreitet das. Aber das Gericht sieht es anders.

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Neue Folgen "Hartz und herzlich - Rückkehr nach Trier-West" zeigt RTLZWEI dienstags ab 20.15 Uhr. Bei RTL+ gibt's die Folgen vorab und jederzeit auf Abruf.

Titelfoto: RTLZWEI

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