Verschleierung von Dschungelcamp-Einnahmen: Ex-Bundesminister Günther Krause gesteht
Rostock - Der ehemalige Bundesverkehrsminister und spätere Dschungelcamp-Teilnehmer Günther Krause (69) hat die rechtswidrige Verschleierung von Einkünften gestanden.
Unter anderem habe Krause Verdienste aus seiner Mitwirkung bei der RTL-Show "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus" während seines Insolvenzverfahrens verschwiegen, sagte sein Anwalt am Montag zum Auftakt eines Bankrott- und Betrugsprozesses gegen den ehemaligen CDU-Politiker.
Laut Staatsanwaltschaft soll Krause dem Insolvenzverwalter und Gläubigern mehr als 370.000 Euro vorenthalten haben.
Der heute 69-jährige Krause hatte als Chef-Unterhändler der DDR 1990 gemeinsam mit dem damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (80, CDU) den Einheitsvertrag unterschrieben.
Von 1991 bis 1993 war er Bundesminister für Verkehr und trat nach mehreren Affären zurück.
Am kommenden Montag soll der Prozess fortgesetzt werden.
"Hier steht ein Angeklagter mit Scham und Demut"
Allein für seine Mitwirkung bei der 14. Staffel von "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus", bei der er gesundheitsbedingt bereits in der ersten Folge das Dschungelcamp verließ, und seine Zusage bereits zur vorangegangenen Staffel erhielt Krause laut Staatsanwaltschaft insgesamt mehr als 160.000 Euro.
Andere nicht angegebene Einkünfte stammten demnach etwa von der MDR-Talkshow "Riverboat", einem lukrativen Beratervertrag mit einer Immobilienfirma oder aus Erlösen aus dem Verkauf von Krauses Buch "Das ewige Licht – Der Beginn eines neuen Zeitalters", in dem es um Energiegewinnung aus kosmischer Strahlung geht.
Nach dem Ausscheiden aus der Politik sei sein Mandant - Ingenieur für Bauwesen und Informatik - zu seiner wissenschaftlichen Arbeit zurückgekehrt, habe sich dabei aber als Unternehmer verschuldet, sagte Krauses Anwalt.
Er sprach von einem kranken und überschuldeten Rentner. "Hier steht ein Angeklagter mit Scham und Demut."
Das Gericht hatte ein frühzeitiges Geständnis zur Voraussetzung für eine vorgeschlagene Verständigung zwischen den Parteien gemacht. Diese sieht eine mögliche Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren bei einer Bewährung von vier Jahren und gegebenenfalls gemeinnützige Arbeit vor.
Gleichzeitig würden einzelne Punkte der Anklage entfallen.
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