Witwe zwingt Meta-Konzern in die Knie: Toter "DSDS"-Gewinner zurück auf Insta!

Köln/Oldenburg - Die Familie des verstorbenen "DSDS"-Siegers Alphonso Williams (†57) hat vor Gericht einen aufsehenerregenden Erfolg gegen den Meta-Konzern errungen und damit einen Präzedenzfall geschaffen!

Alphonso Williams (†57) starb am 12. Oktober 2019 an den Folgen einer Prostata-Krebserkrankung.
Alphonso Williams (†57) starb am 12. Oktober 2019 an den Folgen einer Prostata-Krebserkrankung.  © Christoph Hardt/Geisler-Fotopress/dpa

Nicht nur bei seinen Angehörigen, sondern auch bei vielen Fans der RTL-Castingshow lebt die Erinnerung an den gebürtigen Amerikaner bis heute weiter. In der 14. Staffel sang Alphonso die Konkurrenz in Grund und Boden und sicherte sich ungefährdet Platz eins.

Am 12. Oktober 2019 verstarb der stets gut gelaunte 57-Jährige an den Folgen einer Prostata-Krebserkrankung. Um die Erinnerung an ihn zu bewahren, möchte seine Witwe Manuela den Instagram-Account ihres Gatten weiterbetreiben.

Dies sei sein ausdrücklicher Wunsch gewesen. Doch der Meta-Konzern, zu dem unter anderem auch Facebook gehört, verweigerte den Zugriff. Am 17. November 2022 reichte Manuela schließlich Klage gegen den Social-Media-Riesen ein.

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Jetzt hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, dass die Profil-Nutzung vererbbar ist. "Frau Schreyeck-Williams konnte es gar nicht glauben. Sie war sehr emotional und hat sich sehr gefreut", erklärt ihre Anwältin Larissa Rus gegenüber RTL.

Alphonso Williams (†57): Fall könnte noch vor dem Bundesgerichtshof landen

Im Jahr 2017 hatte "Mr. Bling Bling" die 14. Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" gewonnen.
Im Jahr 2017 hatte "Mr. Bling Bling" die 14. Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" gewonnen.  © Henning Kaiser/dpa

Nun hat die Witwe des verstorbenen Musikers endlich die Möglichkeit, auf Kommentare der Fans einzugehen und Hassnachrichten sowie rassistische Äußerungen zu löschen. Bisher sei die Familie von "Mr. Bling Bling" diesbezüglich machtlos gewesen.

Die Justiziarin bezeichnet das Urteil als "wegweisend", da es sich um einen absoluten Präzedenzfall handele. "Vorher gab es noch keine Entscheidung, die dem Erben die Nutzung zuspricht", stellt Rus klar.

Sie sieht es jedoch als wahrscheinlich an, dass Meta die Entscheidung anfechten wird. Dann könnte der Fall vor dem Bundesgerichtshof erneut aufgerollt werden. Bis es eventuell so weit ist, kann Alphonsos Witwe den Account aber erst einmal pflegen.

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Meta hatte die Nutzung zuvor untersagt, weil Fans denken könnten, der verstorbene Sänger selbst würde antworten. Dies sah das Gericht anders. Schwarz-Weiß-Fotos und die Profilbeschreibung würden deutlich machen, dass Alphonso tot ist und die Familie den Account als Gedenkkonto weiterführt.

Titelfoto: Christoph Hardt/Geisler-Fotopress/dpa

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