Wirbel um Van Damme: Hollywood-Star soll Sex mit Menschenhandel-Opfern gehabt haben
Bukarest/Los Angeles/Cannes - Action-Legende Jean-Claude Van Damme (64) sieht sich derzeit mit heftigen Vorwürfen konfrontiert: Der Schauspieler soll mit mehreren rumänischen Frauen Sex gehabt haben, von denen er wusste, dass sie Opfer von Menschenhandel waren!

Wie das rumänische News-Portal Antena 3 CNN berichtete, wurde mittlerweile sogar Strafanzeige bei der "Direktion zur Aufklärung von organisierter Kriminalität und Terrorismus" (DIICOT) - eine rumänische Sonderstaatsanwaltschaft - eingereicht.
Van Damme soll demnach sexuelle Akte mit fünf Frauen begangen haben, die von einer kriminellen Organisation gehandelt worden waren. Kopf der Gruppe soll der Geschäftsmann und Modelagenturinhaber Morel Bolea sein.
Die Frauen sollen dem belgischen Kampfkünstler bei einem von ihm selbst veranstalteten Event in Cannes als "Geschenk" präsentiert worden sein.
"Mehrere Rumänen, gegen die derzeit wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung und Zuhälterei ermittelt wird, sollen Jean-Claude Van Damme fünf rumänische Frauen – in Rumänien Fotomodelle – für sexuelle Beziehungen angeboten haben", erklärte Adrian Cuculis, der Anwalt einer der mutmaßlich betroffenen Frauen, gegenüber Antena 3.
Anwalt ist sich sicher: "Jean-Claude Van Damme wusste, dass diese Menschen ausgebeutet wurden"

Die Frauen hätten sich demnach "in einer Situation der Schutzlosigkeit" befunden uns es bestehe der Verdacht, dass sie (sexuell) ausgebeutet wurden.
"Die Person, die diese Leistungen erhielt, kannte ihre Situation", behauptete der Anwalt. "Aus den Zeugenaussagen geht eindeutig hervor, dass Jean-Claude Van Damme wusste, dass diese Menschen ausgebeutet wurden."
Der Fall sei Teil einer größeren Ermittlung, die bereits 2020 von der rumänischen Staatsanwaltschaft eingeleitet wurde. Dabei geht es um Menschenhandel und Handel mit Minderjährigen.
Van Damme, der unter anderem für Filme wie "Bloodsport", "Street Fighter" und "The Expendables 2" bekannt ist, äußerte sich bislang nicht zu den Anschuldigungen.
Da die angezeigten Handlungen in Cannes vollzogen worden sein sollen, muss der Kassationsgerichtshof in Frankreich nun die Einleitung eines Strafverfahrens genehmigen.
Titelfoto: dpa | Tobias Hase