Till Lindemann macht juristischen Rückzieher nach Petition gegen Rammstein-Konzerte

Berlin - Der in Verruf geratene Frontsänger der weltbekannten Band Rammstein, Till Lindemann (60), hat seine rechtlichen Schritte gegen den Verein "Campact" eingestellt. Ist der Rückzug als Eingeständnis zu werten?

Die Petition "Keine Bühne für Rammstein" wurde von rund 78.000 Menschen unterschrieben.
Die Petition "Keine Bühne für Rammstein" wurde von rund 78.000 Menschen unterschrieben.  © Wolfgang Kumm/dpa

Aufgrund der sexuellen Missbrauchsvorwürfe gegenüber Rammstein und vor allem Till Lindemann hat "Campact" eine Petition initiiert, die sich gegen die geplanten Konzerte der Band im Juli in Berlin gerichtet hat.

In der Bittschrift mit dem Titel "Keine Bühne für Rammstein" wurde erklärt, dass, solange die Vorwürfe nicht geklärt seien, Konzerte der Band kein sicherer Ort für Mädchen und Frauen seien.

In der Petition wurde auch der Begriff "sexueller Missbrauch" verwendet, den die Anwälte von Till Lindemann mit einer Unterlassungserklärung verbieten wollten. Ebenso stieß der Ausdruck "Täter" auf Ablehnung seitens der Star-Anwälte. Schließlich würde bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gelten.

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Der Tagesschau zufolge haben Lindemanns Anwälte die Aufforderung zur Unterlassung gegen die Kampagnen-Plattform am 10. August zurückgenommen.

Den juristischen Rückzieher begründete die Kanzlei damit, dass die Konzerte in Berlin bereits vorbei seien und somit ein Verbot nicht mehr relevant sei.

Till Lindemann muss sich als "Täter" bezeichnen lassen

Till Lindemann (60) hat die Unterlassungserklärung gegen den Verein "Campact" zurückgezogen.
Till Lindemann (60) hat die Unterlassungserklärung gegen den Verein "Campact" zurückgezogen.  © Malte Krudewig/dpa, Jens Kalaene/dpa (Bildmontage)

Das Landgericht Berlin, das in diese Angelegenheit involviert war, hatte zuvor in einer Zwischenverfügung festgestellt, dass die Bezeichnung "sexueller Missbrauch" als Ausdruck einer Meinungsäußerung akzeptabel sei.

Zudem sei Till Lindemann verpflichtet, die in der Petition getroffene Bezeichnung "Täter" in dem bezeichneten Kontext hinzunehmen, wie die Süddeutscher Zeitung berichtet.

Der Verein "Campact" wertet die Rücknahme der Unterlassungserklärung als einen Erfolg, nicht nur für sich selbst, sondern auch für all jene, die öffentlich auf die Vorfälle im Zusammenhang mit Rammstein-Konzerten aufmerksam gemacht haben.

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So sagte Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand der Kampagnen-Plattform: "Und es ermutigt hoffentlich auch Menschen in anderen Fällen, mit ihren Erfahrungen an die Öffentlichkeit zu gehen."

Titelfoto: Wolfgang Kumm/dpa, Jens Kalaene/dpa (Bildmontage)

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