Till Lindemann kassiert Schlappe vor Gericht: Intimsphäre des Sängers nicht verletzt

Berlin/Frankfurt am Main - In einem Rechtsstreit zwischen Till Lindemann (60) und der Süddeutschen Zeitung hat das Landgericht Frankfurt gegen den Rammstein-Sänger entschieden.

Till Lindemann (60) ist mit einer Unterlassungsklage gegen die Süddeutsche Zeitung gescheitert. (Archivfoto)
Till Lindemann (60) ist mit einer Unterlassungsklage gegen die Süddeutsche Zeitung gescheitert. (Archivfoto)  © Tobias SCHWARZ / AFP

Mit der Berichterstattung über das sogenannte Casting-System bei Konzerten hat das Blatt damit nicht die Intimsphäre des 60-Jährigen verletzt, wie seine Anwälte die Klage begründeten.

Dieses systematische Vorgehen wurde von der Klägerseite nicht bestritten, gleichwohl jedoch als einvernehmlich deklariert, weshalb die Anwälte die Privatsphäre ihres Mandanten als verletzt ansahen und eine Unterlassung forderten.

Dem widersprach das zuständige Gericht jetzt allerdings. Das Urteil sei bereits am 6. September ergangen, wurde allerdings erst am vergangenen Dienstag zugestellt, wie die Süddeutsche Zeitung erklärte.

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In dem betreffenden SZ-Artikel ging es unter anderem um die Erlebnisse einer jungen Frau nach einem Konzert im August 2019 in Wien, für den in Zusammenarbeit mit dem NDR berichtet wurde.

Till Lindemann auch mit Unterlassungsklage gegen Shelby Lynn gescheitert

Die Irin Shelby Lynn (24) hat sich erfolgreich gegen eine Unterlassungsklage von Lindemanns Anwälten zur Wehr gesetzt.
Die Irin Shelby Lynn (24) hat sich erfolgreich gegen eine Unterlassungsklage von Lindemanns Anwälten zur Wehr gesetzt.  © Screenshot/Instagram/shelbys69666 (Bildmontage)

Das Landgericht sah im vorliegenden Fall ein "überragendes öffentliches Informationsinteresse". Dies gelte besonders "unter Präventionsgesichtspunkten" und auch dann, "wenn es nur eine Zeugenaussage gebe", wie es in dem Urteil hieß, aus dem die Zeitung zitierte.

Es ist nicht die erste Schlappe, die der Rammstein-Frontmann vor Gericht kassiert. Mitte August machte er einen juristischen Rückzieher im Zusammenhang mit der Initiative "Campact".

Zuvor sah das Landgericht Berlin den in der Petition genannten "sexuellen Missbrauch" als Ausdruck einer Meinungsäußerung als akzeptabel an und auch die Bezeichnung Lindemanns als "Täter" wurde diesbezüglich nicht rechtlich beanstandet.

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Auch eine einstweilige Verfügung gegen Shelby Lynn (24) hatte Mitte August keinen Erfolg. Das Landgericht Hamburg schmetterte die Klage gegen die Irin ab, die Ende Mai den Stein ins Rollen brachte, da sie Till Lindemann nicht diffamiert oder direkt beschuldigt habe und ihre Meinungsfreiheit seine Persönlichkeitsrechte in dem Fall überwiegen würden.

Titelfoto: Tobias SCHWARZ / AFP

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