Einstweilige Verfügung gegen Shelby Lynn: Gericht schmettert Antrag von Till Lindemann ab!
Hamburg - Am 15. August 2023 reichte Till Lindemann (60) eine Unterlassungsklage gegen Shelby Lynn (24) ein. Sie hatte im Mai das Feuer rund um (Macht-)Missbrauchs- und Vergewaltigungsvorwürfe losgetreten, das unaufhaltsam weiter lodert. Das Landesgericht Hamburg hat den Antrag nun zurückgewiesen.
Es ist ein kleiner Sieg der Frauen, die ihre Erfahrungen auf After-Show-Partys bei Rammstein-Konzerten an die Öffentlichkeit brachten. Immer wieder war von Machtmissbrauch, ungewollten sexuellen Handlungen und sogar dem Einsatz von Drogen bzw. K.-o.-Tropfen die Rede.
Die Irin Shelby Lynn war die erste, die in den sozialen Medien darüber schrieb. Sie war bei dem Auftaktkonzert von Rammsteins Europatour in Litauen gewesen und kehrte mit riesigen tiefblauen Flecken zurück.
Woher diese kamen, kann Shelby nicht rekonstruieren. Sie hegt den Verdacht, dass Lindemann ihr einen Tequila-Shot mit K.-o.-Tropfen überreicht haben könnte. Sie brachte den Fall zur Polizei, Ermittlungen wurden aber nicht eingeleitet.
Die 24-Jährige stellte aber klar, dass der Rammstein-Frontmann trotz sexuellem Interesse an der jungen Frau ihr Nein akzeptiert habe: "Till hat mich NICHT angefasst. Er hat akzeptiert, dass ich keinen Sex mit ihm wollte. Ich habe nie behauptet, dass er mich vergewaltigt hat."
Keine Diffamation gegenüber Rammstein-Sänger Lindemann
Shelby Lynns Äußerungen blieben nicht ohne Konsequenzen. Noch immer demonstrieren Menschen bei Rammstein-Konzerten - mehr und mehr (junge) Frauen berichten von ihren Negativerfahrungen mit Lindemann.
Lynns entscheidende Äußerungen, sollte sie laut Antrag von Till Lindemann unterlassen, so das Landgericht Hamburg, das den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die junge Irin zurückwies.
Diese seien "dahingehend zu verstehen, dass [Shelby Lynn] auf Grundlage der in ihren Tweets vom 25. Mai 2023 geschilderten Geschehnisse, [...] die schlussfolgernde Wertung vornimmt, dass ihr Drogen verabreicht worden seien."
Ferner begründet das Gericht: "Dabei handele es sich nicht um eine Verdachtsäußerung, sondern um eine Wertung, bei der sie nicht behaupte zu wissen, wie ihr die Drogen verabreicht worden seien oder gar wer ihr die Drogen verabreicht habe."
Die Meinungsfreiheit der Antragsgegnerin Shelby Lynn überwiege im Falle der streitigen Äußerungen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragsstellers Till Lindemann.
Lindemann ging erfolgreich gegen den SPIEGEL vor
Auch Äußerungen eines Artikels des US-Nachrichtensenders BBC schienen Lindemann in seinem Persönlichkeitsrecht zu stören. Der Sender interviewte Lynn und schrieb unter anderem "Sie glaubt, ihr Getränk wurde gespiked [...]" - wobei dies eine Formulierung vom Autor des Artikels und nicht von Shelby Lynn selbst ist.
Sie könne deshalb nicht dafür verantwortlich gemacht werden, entschied das Hamburger Landgericht.
"Für den Leser werde deutlich, dass sie eine Verabreichung von Drogen wertend daraus schlussfolgere, dass sie lediglich drei Getränke zu sich genommen habe und sich sodann plötzlich in einem für sie nicht anders erklärlichen Zustand befunden habe", stellte die Kammer klar.
Erfolgreich ging der Musiker hingegen gegen Aussagen eines SPIEGEL-Artikels vor, die ebenfalls das Landgericht Hamburg im Eilverfahren am 14. Juli durchwinkte.
Darin sei ein "systematisches und zielgerichtetes Vorgehen" vermittelt worden, ebenso wie der Verdacht, Rammstein habe "ein System" unterhalten, bei dem Frauen unter "K.O-Tropfen und/oder Drogen und/oder Alkohol" gesetzt, um sexuelle Handlungen an ihren vornehmen zu können.
Auch gegen Kayla Shyx (21) ging Rammstein vor. Die YouTuberin musste Äußerungen, die sie auf YouTube getätigt hatte, zurücknehmen und aus den Videos schneiden.
Titelfoto: Bildmontage: Tobias SCHWARZ / AFP, Screenshot: Instagram/shelbys69666