Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann
Berlin - Die schweren Vorwürfe gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann (60) haben nun auch die Justiz erreicht: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen.
Das berichten sowohl "Bild" als auch der Tagesspiegel.
So soll die Justizsenatorin Felor Badenberg (48, parteilos) dies den Mitgliedern des Justizausschusses im Abgeordnetenhaus am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit mitgeteilt haben.
Die Staatsanwaltschaft hat demnach von Amts wegen Ermittlungen eingeleitet. Außerdem sollen gleich mehrere Anzeigen gegen Lindemann gestellt worden sein.
Die Band - allen voran ihr Frontmann - sieht sich seit Wochen mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Gleich mehrere Frauen haben sich im Netz zu Wort gemeldet.
So sollen vor allem junge Frauen für die Aftershowparty gesucht worden sein, teilweise sei ihnen aber gar nicht bewusst gewesen, dass es auch zu sexuellen Handlungen kommen sollte.
Kurios: In Litauen wird nicht ermittelt. Dort war aber der Skandal ins Rollen gekommen, als Shelby Lynn als Erste öffentlich schwere Vorwürfe erhob. Ihren Erinnerungen nach wurde der Rammstein-Sänger extrem wütend, als sie ihm klarmachte, nicht mit ihm in die Kiste steigen zu wollen.
Till Lindemann wehrt sich mit Medienanwälten
Später wachte sie ohne Erinnerung auf, dafür aber übersät mit blauen Flecken, was Fotos dokumentierten. Die Vermutung des Rammstein-Fans: Ihr wurden K.o.-Tropfen verabreicht.
Nachdem erst Rammstein mit einem Statement reagierte und die Vorwürfe bestritt, schlug zuletzt auch Lindemann zurück - via Anwälte. "In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei YouTube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben", heißt es in dem Schreiben der bekannten Medienanwälte Simon Bergmann und Christian Schertz.
"So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr."
Originalmeldung: 14. Juni um 15.24 Uhr, aktualisiert um 16.04 Uhr.
Titelfoto: Malte Krudewig/dpa