Strafbefehl erlassen: Jens Lehmann hat nach "Suff-Fahrt" schon wieder Zoff mit der Justiz

München - Gegen Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann (55) wurde Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr erlassen. Der Vorfall ereignete sich im vergangenen Jahr während des Oktoberfestes.

Lehmann musste sich wegen eines Kettensägen-Vorfalls vor Gericht verantworten, kurz darauf stand das Verfahren wegen Alkohol am Steuer an.  © Peter Kneffel/dpa

Dort soll er sich mehrere Maß Bier gegönnt und anschließend ans Steuer seines Wagens gesetzt haben, wie die BILD mitteilte. Zahlreiche Zeugen hätten dies bestätigt, heißt es weiter.

Durch "auffälliges Fahrverhalten" sei der 55-Jährige den Beamten an jenem Abend ins Auge gefallen.

"Es ist irre, dass er sich danach ans Steuer gesetzt hat. Rund um die Wiesn wimmelt es nur so vor Polizisten, die genau solche Suff-Fahrten verhindern sollen", zitierte die BILD damals einen Beamten.

Promis & Stars Überraschung! So lange kennen sich Miriam Höller und Roland Trettl schon

Die Staatsanwaltschaft München hätte jetzt einen Strafbefehl über 80 Tagessätze ausgestellt. Dabei soll vom Gericht auch ein anderer Prozess miteinbezogen worden sein: der Kettensägen-Streit mit einem Nachbarn am Starnberger See.

Aus beiden Verfahren habe das Gericht nun eine Gesamtstrafe von insgesamt 190 Tagessätzen zu je 900 Euro (171.000 Euro) gemacht.

Anzeige

Lehmann wert sich dagegen, "total betrunken" gewesen zu sein

In Kombination mit einem anderen Verfahren könnte sich die Geldstrafe für den Ex-Keeper auf 171.000 Euro belaufen.  © 123RF/Marian Vejcik

Mit der Geldstrafe allein ist die Trunkenheitsfahrt jedoch noch nicht erledigt. Der Strafbefehl sehe zudem vor, dass der Ex-Nationalkeeper seinen Führerschein abgeben müsse und erst nach einer gewissen Frist wieder zurückbekommt.

Lehmann selbst zeigte sich einsichtig: "Damit kriegt man vier Wochen den Führerschein entzogen, ist auch richtig so", so der 55-Jährige. Allerdings möchte er offenbar nicht alles so hinnehmen, wie es dargestellt wurde.

Er wehrte sich beispielsweise gegen Darstellungen, dass er "total betrunken" am Steuer gesessen sein soll. Dies sei laut einer früheren Aussage zu dem Thema "überhaupt nicht der Fall" gewesen. Der gemessene Alkoholwert habe 0,7 Promille betragen.

Promis & Stars Hättet Ihr sie wiedererkannt? Hollywood-Star ist plötzlich Blondine

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Erst 14 Tage nach Zustellung würde dieser greifen, sofern Lehmann keinen Einspruch einlegt.

Dann allerdings würde es zum Prozess kommen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

Mehr zum Thema Promis & Stars: