Strafbefehl erlassen: Jens Lehmann hat nach "Suff-Fahrt" schon wieder Zoff mit der Justiz
München - Gegen Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann (55) wurde Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr erlassen. Der Vorfall ereignete sich im vergangenen Jahr während des Oktoberfestes.
Dort soll er sich mehrere Maß Bier gegönnt und anschließend ans Steuer seines Wagens gesetzt haben, wie die BILD mitteilte. Zahlreiche Zeugen hätten dies bestätigt, heißt es weiter.
Durch "auffälliges Fahrverhalten" sei der 55-Jährige den Beamten an jenem Abend ins Auge gefallen.
"Es ist irre, dass er sich danach ans Steuer gesetzt hat. Rund um die Wiesn wimmelt es nur so vor Polizisten, die genau solche Suff-Fahrten verhindern sollen", zitierte die BILD damals einen Beamten.
Die Staatsanwaltschaft München hätte jetzt einen Strafbefehl über 80 Tagessätze ausgestellt. Dabei soll vom Gericht auch ein anderer Prozess miteinbezogen worden sein: der Kettensägen-Streit mit einem Nachbarn am Starnberger See.
Aus beiden Verfahren habe das Gericht nun eine Gesamtstrafe von insgesamt 190 Tagessätzen zu je 900 Euro (171.000 Euro) gemacht.
Lehmann wert sich dagegen, "total betrunken" gewesen zu sein
Mit der Geldstrafe allein ist die Trunkenheitsfahrt jedoch noch nicht erledigt. Der Strafbefehl sehe zudem vor, dass der Ex-Nationalkeeper seinen Führerschein abgeben müsse und erst nach einer gewissen Frist wieder zurückbekommt.
Lehmann selbst zeigte sich einsichtig: "Damit kriegt man vier Wochen den Führerschein entzogen, ist auch richtig so", so der 55-Jährige. Allerdings möchte er offenbar nicht alles so hinnehmen, wie es dargestellt wurde.
Er wehrte sich beispielsweise gegen Darstellungen, dass er "total betrunken" am Steuer gesessen sein soll. Dies sei laut einer früheren Aussage zu dem Thema "überhaupt nicht der Fall" gewesen. Der gemessene Alkoholwert habe 0,7 Promille betragen.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Erst 14 Tage nach Zustellung würde dieser greifen, sofern Lehmann keinen Einspruch einlegt.
Dann allerdings würde es zum Prozess kommen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
Titelfoto: Peter Kneffel/dpa