New York (USA) - Nur noch wenige Tage, bis der Prozess um P. Diddy (55) beginnt und der Rapper sich unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs, Sexhandel und Erpressung verantworten muss - oder etwa doch nicht?
Wie "People" berichtet, blühen dem einstigen Musik-Mogul in Anbetracht der schwerwiegenden Vorwürfe mindestens 15 Jahre Haft.
Doch ein neuer Schachzug seiner Anwälte zielt nun darauf ab, ihn vor der langjährigen Haftstrafe zu bewahren.
Sein Team behauptet jetzt, dass der Rapper geistig gar nicht in der Lage gewesen sein kann, die ihm vorgeworfenen Taten begangen zu haben. Es begründet dies mit seinem regelmäßigen Alkohol- und Drogenkonsum.
Ein Psychiater hatte zuvor durch Veranlassung durch P. Diddys Verteidigungsteam dessen mentale Verfassung während seiner Vergehen infrage gestellt.
Im Zuge dessen reichte die Staatsanwaltschaft am vergangenen Sonntag einen Antrag ein, mit welchem sie jegliche Zeugenaussagen anfechten will, die behaupten, dass Sean Combs nicht die ausreichende "geistige Fähigkeit" für seine Taten besaß.
Der Rapper streitet die ihm vorgeworfenen Taten weiterhin ab
Damit der Musiker tatsächlich verurteilt und hinter Gitter gebracht werden kann, muss die Staatsanwaltschaft nicht nur seine mutmaßlichen Taten beweisen können, sondern auch, dass dieser währenddessen eine "schuldhafte Einstellung" besaß.
Ob der Sänger tatsächlich eine jahrelange Haftstrafe absitzen muss, wird sich ab dem 5. Mai zeigen, dann soll sein Prozess beginnen. Trotz aller Vorwürfe plädiert P. Diddy weiterhin auf nicht schuldig.