Schwesta Ewa darf ins Mutter-Kind-Gefängnis
Frankfurt am Main/Düsseldorf - Spätes Gefängnis-Glück für Schwesta Ewa (36): Die Rapperin wird in ein Mutter-Kind-Gefängnis versetzt.
Unter anderem wegen Steuerhinterziehung, Körperverletzung sowie sexueller Verführung Minderjähriger sitzt Ewa Malanda, besser bekannt unter ihrem Künstlernamen Schwesta Ewa, seit Januar für insgesamt zweieinhalb Jahre im Gefängnis ein.
Lange Zeit vor Haftantritt kämpfte die Rapperin um einen Platz im Mutter-Kind-Gefängnis. Doch der blieb ihr verwehrt. Die entsprechende Einrichtung in NRW, die keinen geschlossenen Vollzug anbietet, befand, dass die 36-Jährige nicht für den offenen Vollzug geeignet sei (TAG24 berichtete). Doch das ändert sich jetzt!
Wie Ewa auf Instagram mitteilte, befindet sie sich offenbar ab sofort mit ihrer Tochter Aaliyah Jeyla (1) in der besonderen Haftanstalt. "Das schönste was uns passieren konnte ist, dass meine Tochter und ich endlich wieder vereint sind", so Ewa.
Und weiter: "Die restliche Haftzeit verbringen wir nun gemeinsam in einem Mutter-Kind Gefängnis."
Ob sie sich jedoch nun im offenen Vollzug oder in einem anderen Bundesland in einer geschlossenen Einrichtung für Mütter mit ihren Kindern befindet, ließ die 36-Jährige offen.
Titelfoto: Screenshot/Instagram/schwestaewa