Roger Waters: Polizei ermittelt nach Berlin-Konzert gegen den "Pink Floyd"-Mitgründer
Berlin - Die Antisemitismus-Vorwürfe gegen den "Pink Floyd"-Mitbegründer Roger Waters (79) wurden zuletzt immer lauter. Nun ermittelt die Berliner Polizei gegen den britischen Musiker.
Grund für die Ermittlungen ist der Verdacht auf Volksverhetzung. Konkret geht es um die Bühnenbekleidung des Musikers während seiner Konzerte am 17. und 18. Mai in der Mercedes-Benz Arena in Berlin, wie ein Polizei-Sprecher am Freitag erklärte. Zuvor habe es Hinweise aus der Bevölkerung gegeben.
Auf Videos in den sozialen Medien ist Waters in einem langen schwarzen Mantel mit Schulterklappen und einer roten Armbinde zu sehen, auf der ein weißer Kreis mit einem Symbol abgebildet ist. Zwei in Schwarz gekleidete Männer überreichen ihm das Imitat einer Schusswaffe, mit dem er anschließend um sich schießt.
"Diese Zusammenstellung der Bekleidung sah einer SS-Uniform sehr ähnlich", sagte der Sprecher. Bei dem Symbol habe es sich allerdings nicht um ein Hakenkreuz gehandelt.
"Der Anfangsverdacht liegt vor, da die Kleidung dazu geeignet ist, die Würde der Opfer des Nationalsozialismus zu verletzen, den Nationalismus zu verherrlichen und den öffentlichen Frieden damit zu stören", sagte der Behördensprecher.
Es ist nicht das erste Mal, dass Waters mit einer solchen Bekleidung in Erscheinung trat. In einem vor acht Jahren hochgeladenen Musikvideo trägt Rogers einen identisch aussehenden Mantel mit Schulterklappen und Binde.
Das Musikstück, zu dem Waters den Mantel damals wie heute trug, heißt "In the Flesh" und ist Teil der Rockoper "The Wall". Waters hat stets betont, "The Wall" sei ein Statement gegen Krieg und Faschismus.
Roger Waters: Bundesweite Kritik an den Konzerten des Musikers
Waters wurde zuletzt immer wieder Antisemitismus vorgeworfen. Bundesweit hat es viel Kritik an den Konzerten des britischen Musikers gegeben.
In Frankfurt etwa sollte Waters' Konzert am 28. Mai wegen Antisemitismus-Vorwürfen zunächst abgesagt werden. Der 79-jährige Sänger hatte aber gegen den Beschluss geklagt und im April Recht bekommen.
Das Frankfurter Verwaltungsgericht berief sich in seiner Entscheidung unter anderem auf die Kunstfreiheit.
Waters wird unter anderem für seine Nähe zur BDS-Kampagne (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) kritisiert, die zum umfassenden Boykott des Staates Israel aufruft. Bei Konzerten ließ der Sänger zudem Ballons in Schweineform mit einem Davidstern aufsteigen.
Waters wies zuletzt über sein Management Vorwürfe von sich, antisemitisch zu sein, und gab an, Antisemitismus wie alle Formen von Rassismus zu verurteilen.
Titelfoto: Angelika Warmuth/dpa