Rapper Jay-Z verklagt seine Klägerin und wirft ihr Erpressung vor
New York (USA) - Der Rap-Mogul Jay-Z (55) zieht vor Gericht und erhebt schwere Vorwürfe. Nachdem die Zivilklage gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs fallen gelassen wurde, verklagt er nun die Frau und ihre Anwälte, die den Antrag stellten.

Am 3. März reichte Jay-Z die Klageschrift gegen die Anwälte Tony Buzbee und David Fortney sowie ihre anonyme Klientin ein.
Diese hatte im Oktober letzten Jahres behauptet, sie sei als 13-Jährige auf einer Party von Sean "Diddy" Combs vergewaltigt worden. Als die Klage im Dezember neu aufgesetzt wurde, wurde auch Jay-Z darin beschuldigt.
Der Musiker wehrte sich seitdem vehement gegen die Anschuldigungen und wies die Vorwürfe zurück.
Vor gut zwei Wochen, am 14. Februar, ließen Anwalt Buzbee und seine Klientin die Klage jedoch fallen.
Doch nun geht Jay-Z, der mit bürgerlichem Namen Shawn Carter heißt, in die Offensive. Am 3. März reichte er eine neue Klageschrift ein, wie People berichtet.
Rapper behauptet: Klägerin habe ihn "erpressen wollen"

Mit drei Klagen geht Jay-Z gegen die Anwälte und ihre Klientin vor. Er wirft ihnen unter anderem Prozessmissbrauch vor, fordert Schadensersatz sowie Strafschadensersatz.
In der Klage wird zudem die Behauptung aufgestellt, die ehemalige Klägerin und ihre Anwälte hätten versucht, ihn "durch einen bedrohlichen privaten Forderungsbrief" zu erpressen.
Darüber hinaus wird in der Klageschrift angeführt, die Klägerin habe vor Vertretern des Rappers freiwillig zugegeben, dass "Carter sie nicht angegriffen habe".
Sie habe die Geschichte nur erzählt, weil ihr Anwalt sie dazu gedrängt habe, um eine maximale Auszahlung zu erreichen.
Anwalt widerspricht der Klageschrift
Für Buzbee ist das nicht die erste Klage, die Jay-Z gegen ihn eingereicht hat. Bereits im Dezember 2024 hatte er ihn wegen Verleumdung angeklagt. Am 10. Februar 2025 folgte eine weitere Klage, in der er dem Anwalt vorwarf, ihm seelischen Schmerz zugefügt zu haben.
In einer Erklärung gegenüber People sagte der Anwalt, er sei überzeugt, dass dieser Fall in Alabama keine rechtliche Grundlage habe. Nach einem Gespräch mit seiner Klientin sei er außerdem zu dem Schluss gekommen, dass die zitierten Aussagen entweder frei erfunden sind oder von einer anderen Person getätigt wurden, jedoch nicht von seiner Klientin.
Er fasste zusammen: "Dies ist nur ein weiterer Versuch, diese arme Frau einzuschüchtern und zu schikanieren. Wir lassen uns nicht einschüchtern."
Titelfoto: KEVIN WINTER / GETTY IMAGES NORTH AMERICA / GETTY IMAGES VIA AFP