Prozess gegen Gil Ofarim geplatzt: Verhandlung auf unbestimmte Zeit verschoben!

Leipzig - Eigentlich hätte der Prozess gegen Sänger Gil Ofarim (40) in der kommenden Woche starten sollen, nun wurde das Verfahren auf unbestimmte Zeit verschoben.

Wann wird Gil Ofarim (40) vor Gericht stehen? Nach der Aufhebung der Termine wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit verschoben.
Wann wird Gil Ofarim (40) vor Gericht stehen? Nach der Aufhebung der Termine wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit verschoben.  © Gerald Matzka/dpa

Am Freitag erst war Ofarim mit seinen Befangenheitsanträgen gegen einen Richter am Landgericht Leipzig in seinem Verfahren wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung gescheitert. Diese sollten jedoch nicht der einzige Grund für Zweifel an der Durchsetzung des Hauptverfahrens sein.

Seitens des Landgerichts gab es schon seit längerem Kritik an den neuen Anwälten Ofarims, die durch ihre Medienpräsenz für zusätzliche Arbeit beim Bundesverfassungsgericht gesorgt hatten.

Außerdem hatten die Anwälte des Musikers den schon lange feststehenden ersten Verhandlungstermin wegen einer "Terminkollision" abgesagt.

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Von der Nebenklage hatte es darüber hinaus einen umfangreichen weiteren Antrag gegeben, der forderte, einige zivilgerichtliche Ansprüche direkt im Strafprozess mit einzubringen.

Bis zur Neuterminierung des Prozesses wird es wohl Monate dauern

"Um dem Eindruck entgegenzuwirken (...), der Angeklagte werde mit der Durchführung der Hauptverhandlung ob seines tatsächlichen oder vermeintlichen Prominentenstatus schlechter behandelt als 'durchschnittliche Angeklagte', war die Absetzung der Hauptverhandlung geboten", so das Landgericht in einer ausführlichen Mitteilung.

Ofarim hatte im Herbst 2021 in einem viralen Video geschildert, dass ein Mitarbeiter eines Leipziger Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Vorfall aber nicht so zugetragen.

Neue Termine für das Verfahren wurden noch nicht bestimmt. "Mit einer Neuterminierung ist (...) nicht vor Ablauf von 6 Monaten zu rechnen", teilte das Landgericht jedoch mit.

Titelfoto: Gerald Matzka/dpa

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