Nächster Zoff für Jens Lehmann nach Wiesn-Besuch! Lappen weg nach "Suff-Fahrt"
München - Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann (54) hat sich schon wieder Ärger mit der Justiz eingehandelt. Dieses Mal war aber im Vorfeld keine Kettensäge, sondern bestenfalls ein Kettenkarussell im Spiel.
Denn der einstige Star-Torhüter war zuvor auf dem Oktoberfest unterwegs. Und soll laut "Bild"-Informationen dem Alkohol an diesem Abend alles andere als abgeneigt gewesen sein.
Grundsätzlich kein Problem, wenn man mutmaßlich dem hiesigen Gerstensaft auf dem Münchner Volksfest huldigt – doch sollte man danach einen Bogen um das eigene Lenkrad machen.
Und genau das soll Lehmann nicht getan haben. Offiziell hätte die Münchner Polizei zu dem Vorfall in der Nacht auf Montag nichts sagen wollen.
Aber: "Es ist irre, dass er sich danach ans Steuer gesetzt hat. Rund um die Wiesn wimmelt es nur so vor Polizisten, die genau solche Suff-Fahrten verhindern sollen", zitiert die "Bild" einen Beamten.
Laut zuständiger Oberstaatsanwältin sei Lehmann gegen 1.30 Uhr wegen seines auffälligen Fahrverhaltens angehalten worden, wie es in dem Artikel weiter heißt.
Dabei seien während der Kontrolle deutlicher Alkoholgeruch und ein unsicherer Gang festgestellt worden.
Wie viel Promille hatte Jens Lehmann?
Und nicht nur das: Angeblich soll Lehmann nicht einmal mehr in der Lage gewesen sein, den Atemalkoholtest durchzuführen. Entsprechend sei Blutentnahme angeordnet worden – und den Führerschein hätten die Beamten einbehalten.
Was für ein Wert bei dem Bluttest nun rauskommen wird, bleibt abzuwarten. Das Ergebnis liege noch nicht vor. Angehalten hätten ihn die Polizisten im Innenstadtbereich von München.
Jens Lehmann geriet in den letzten Monaten immer wieder unfreiwillig in die Schlagzeilen. So soll er versucht haben, sich, ohne Gebühren zu bezahlen, aus dem Parkhaus des Münchner Flughafens zu mogeln.
Eine größere Tragweite hatte allerdings, dass er mit einer Kettensäge den Dachbalken eines Nachbarn angesägt haben soll, damit er einen besseren Blick auf den Starnberger See hätte.
Gegen das Urteil mit einer Geldstrafe in Höhe von 420.000 Euro hatte er Berufung eingelegt.
Titelfoto: Martin Meissner/AP-Pool/dpa