Olli Schulz nach Gig zwei Zähne ausgeschlagen: "Die haben mich schon die ganze Zeit so dumm angeguckt"
Hamburg - Olli Schulz (49) schwelgte am Mittwoch im "Fest & Flauschig"-Podcast in eher weniger schönen Erinnerungen. Vor rund 24 Jahren wurden ihm mir nichts, dir nichts zwei Zähne ausgeschlagen.
Nach einem Gig im "Grünspahn" ging Schulz, damals noch als DJ tätig und mit Umhängetüten voller Platten behangen, zu "Hesburger" auf der Reeperbahn.
Dort begegnete der Musiker einer Gruppe junger aufgepumpter, etwa 20 Jahre alter Männer, die "einfach Bock auf Stress" hatten, erinnerte sich der heute 49-Jährige. "Die haben mich schon die ganze Zeit so dumm angeguckt."
Olli reagierte darauf. Fragte, ob etwas nicht in Ordnung sei. "Was willst du von mir, ich komme von der Arbeit." Statt zu antworten, schlug ihm einer von ihnen ohne weitere Vorwarnung auf die Lippe und dem Musiker somit zwei Zähne aus.
Die Männer rannten weg, der damals wohl etwa 25-jährige Schulz schimpfend hinterher.
Polizisten hätten den Vorfall gesehen und die Rüpel geschnappt. Der Vorderzahnabdruck sei noch auf der Faust des Schlägers zu sehen gewesen, erinnerte sich der Liedermacher am Mittwoch.
Zur Anzeige kam es aber damals nicht. Er war kurz zuvor von seiner Freundin verlassen worden und habe sich in einem emotional tiefen Loch befunden, begründete er sein damaliges Verhalten.
Irgendwann dachte Olli dann aber doch, dass er den Vorfall hätte zur Anzeige bringen sollen. "Das war ein Asi. Das war echt ein Arschloch, der Typ."
Olli Schulz: "Du hast einfach ein scheiß Leben"
Den Namen des Schlägers weiß Schulz noch heute. 24 Jahre nach der Tat.
Kürzlich erst habe er online nach ihm gesucht. "Er arbeitet in einer Unternehmensberatung oder so. Ist einfach ein richtiges Arschloch."
Wut empfinde er aber - anders, als man nach seinen verbalen Entgleisungen meinen könnte - nicht mehr.
"Ich gucke mir sein Leben an und denke so: [...] Du hast einfach ein scheiß Leben. Ich möchte mit dir nicht tauschen, du kleiner Wi***er." Das ab und zu zu sehen, täte ihm gut. Man sehe es seinem Gesicht an, dass der Mann nicht glücklich sei.
Anscheinend liebäugelte Olli dann aber doch noch damit, dem Übeltäter eine gerechte Strafe zukommen zu lassen. Zumindest überlegte er im Gespräch, wie lange nach der Straftat noch Anzeige erstattet werden kann.
Da können wir ihm helfen: Ein Strafantrag verjährt schon drei Monate nach der Tat, an eine Strafanzeige ist laut anwalt.org hingegen keine Frist gebunden. "Das zur Anzeige gebrachte Delikt kann allerdings nach dem Ablauf einer bestimmten Zeitspanne verjährt sein."
Titelfoto: Fabian Sommer/dpa