Zwei Jahre nach Attacke auf Oliver Pocher: Prozess gegen Fat Comedy beginnt
Dortmund - Zwei Jahre nach einer Attacke auf Comedian Oliver Pocher (46) am Rande eines Boxkampfs in Dortmund beginnt an diesem Freitag ein Strafprozess gegen den Rapper Fat Comedy (25).
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund war mehrfach verschoben worden. Pocher ist laut Gerichtssprecher als Nebenkläger und als Zeuge geladen. Dem Rapper wird vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.
Er soll Pocher im März 2022 bei einem Boxkampf von Felix Sturm (45) in der Westfalenhalle ins Gesicht geschlagen und damit bei dem Comedian unter anderem eine Ohrschädigung und Höreinschränkungen ausgelöst haben. Auf Videos ist zu sehen, wie der Angreifer ihm ohne Warnung ins Gesicht schlägt.
Ein Gerichtssprecher sagte, Pocher sei als einziger Zeuge vorgesehen. Sollten sich in der Verhandlung nicht neue Ermittlungsansätze ergeben oder eine weitere Beweismittel-Erhebung als erforderlich angesehen werden, könne am Freitag ein Urteil erfolgen.
Es werde auch um die Frage gehen, wer das Video angefertigt habe, das lange im Netz kursierte. Der Rapper hatte die Aufnahmen im Internet verbreitet und kommentiert.
Rapper muss Oliver Pocher 50.000 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung zahlen
Sein Anwalt Burkhard Benecken aus Marl sagte der Deutschen Presse-Agentur, sein Mandant bereue den Angriff, habe bereits freiwillig 2000 Euro Schmerzensgeld an Pocher gezahlt und sich in einem Anwaltsschreiben bei ihm entschuldigt.
Entsprechend wolle sich der 25-Jährige auch am Freitag öffentlich im Gerichtssaal äußern. "Er distanziert sich von der Ohrfeige" und sehe ein, dass er völlig falsch gehandelt habe. Den Angriff habe er nicht geplant. Sein Mandant sei in seiner Jugend wegen seiner damals enormen Körperfülle oft gemobbt worden - und er habe Pocher als jemanden gesehen, "der andere niedermacht". So sei es zu der spontanen Tat gekommen.
In einem Zivilprozess war der Rapper im Juli 2023 vom Landgericht Frankfurt zu 50.000 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung verurteilt worden. Sein Düsseldorfer Anwalt in dem Zivilverfahren hatte Berufung eingelegt.
Der Fall liegt Benecken zufolge beim Oberlandesgericht. Pocher hatte in seiner Zivilklage 10.000 Euro Schmerzensgeld und 90.000 Euro für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verlangt.
"Wir wollen die Strafsache nach Möglichkeit am Freitag abschließen", schilderte Benecken. Bei einfacher Körperverletzung halte er eine Geldstrafe für realistisch, die sein Mandat auch akzeptieren werde, sofern es nicht zu einer "sehr ungewöhnlich hohen Strafe" komme.
Titelfoto: Henning Kaiser/dpa