Tuschelei vor Prozessbeginn: Warum Fat Comedy mit Pocher-Freund Mola sprechen wollte
Dortmund/Köln - Mit seiner Ohrfeigen-Attacke auf Comedian Oliver Pocher (46) machte Fat Comedy (24) vor knapp zwei Jahren bundesweit von sich reden. Vor dem Dortmunder Amtsgericht rückt nun auch Pocher-Freund Mola Adebisi (51) in den Fokus.
Denn noch bevor der Prozess am Freitag startete, schnappte sich der Rapper, der mit bürgerlichem Namen Giuseppe Sumrain heißt, den ehemaligen Viva-Moderator für ein Vier-Augen-Gespräch.
"Mola und ich kennen uns", verrät Fat Comedy gegenüber "RTL". Der Musiker habe den Pocher-Vertrauten gefragt, ob es möglich wäre, nach Prozessende noch einmal mit Oliver Pocher persönlich zu sprechen.
Dabei sei es dem 24-Jährigen in erster Linie um eine persönliche Entschuldigung gegenüber dem Skandal-Comedian gegangen, verrät er: "Mir war es wichtig, dass ich das einfach aus meinem Herzen mache, dass ich mich wirklich entschuldige - abseits der Strafe, die ich erwarte oder bekomme", sagt Fat Comedy.
Der Musiker habe inzwischen eingesehen, dass "Gewalt einfach nicht richtig ist". Ihm sei daher wichtig gewesen, dass auch Oliver Pocher merke, "dass ich das ernst meine."
Rapper Fat Comedy zahlt freiwillig 2000 Euro an Oliver Pocher
Pocher selbst äußerte sich nach dem Prozess, bei dem Fat Comedy zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt wurde, zunächst nicht. "Er ist nach Hause gefahren. Vielleicht hat ihm das Urteil nicht so gepasst", meint der Rapper, der angibt: "Dennoch hat er meine Entschuldigung angenommen. Und das ist das, was mir wichtig war."
Noch vor Prozessbeginn soll der 24-Jährige eigenen Angaben zufolge bereits freiwillig 2000 Euro an Pocher überwiesen haben - auch, um zu zeigen, dass sich der Musiker von seiner damaligen Tat distanziert. Ob sich das mildernd bei der Urteilsfindung ausgewirkt hat, ist unklar.
Neben dem jetzt verhandelten Strafprozess befinden sich Fat Comedy und Oliver Pocher noch in einem Zivilprozess. Dabei wurde der Rapper in erster Instanz vom Landgericht Frankfurt zu 50.000 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung verurteilt.
Dagegen legte der 24-Jährige allerdings Berufung ein. Der Fall liegt nun vor dem Oberlandesgericht.
Titelfoto: Dieter Menne/dpa