"Krankes Schwein": Oliver Pocher kassiert Pleite im Metzelder-Prozess

Köln - Der Rechtsstreit zwischen Oliver Pocher (44) und Ex-BVB-Star Christoph Metzelder (41) geht in die nächste Runde. Diesmal hat der Kölner Comedian allerdings eine herbe Niederlage einstecken müssen.

Christoph Metzelder (41, l.) und Oliver Pocher (44) führen seit vielen Monaten einen erbitterten Rechtsstreit gegeneinander.
Christoph Metzelder (41, l.) und Oliver Pocher (44) führen seit vielen Monaten einen erbitterten Rechtsstreit gegeneinander.  © Bildmontage: Rolf Vennenbernd/dpa, Marco Steinbrenner/dpa

Zur Erinnerung: Der ehemalige Nationalspieler wurde im April 2021 wegen der Verbreitung und des Besitzes von Kinder- und jugendpornografischen Dateien zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Am 19. September berichtete die Bild-Zeitung zuletzt von einem krachenden Sieg des Comedians über den früheren Defensivspezialisten.

Das Oberlandesgericht Hamburg soll entschieden haben, dass der RTL-Moderator weiter die Bezeichnung "krankes Schwein" im Zusammenhang mit "Metze" verwenden darf. Eine Falschmeldung, wie sich nun herausstellte. In Wahrheit entschieden die Juristen das genaue Gegenteil!

Laut RTL soll Pocher in diesem speziellen Fall sogar gleich durch zwei Instanzen verloren haben. Dies gehe aus Gerichtsdokumenten hervor, die dem Kölner Privatsender vorliegen sollen.

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Die Äußerungen des selbsternannten Bildschirmkontrolleurs seien rechtswidrig und somit nicht mehr zulässig. Ein herber Rückschlag für den fünffachen Familienvater in seinem persönlichen Kleinkrieg gegen den früheren Bundesliga-Star.

TV-Moderator und Comedian Oliver Pocher auf Instagram

Christoph Metzelder nimmt einstweilige Verfügung zurück

Der frühere DFB-Star wurde wegen der Verbreitung und dem Besitz von Kinder- und jugendpornografischen Dateien zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Der frühere DFB-Star wurde wegen der Verbreitung und dem Besitz von Kinder- und jugendpornografischen Dateien zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.  © Rolf Vennenbernd/dpa

In dem aktuellen Verfahren, bei dem von einem großen Erfolg des Comedians berichtet wurde, ging es nicht um die Beleidigung von Metzelder, sondern um die Frage, ob Pocher weiterhin Zitate aus einem Zeit-Interview weiterverbreiten durfte. Darin wurde der Ex-Kicker von einer Zeugin schwer belastet.

Das OLG Hamburg hatte der Forderung des verurteilten Straftäters, die Verbreitung der sensiblen Inhalte durch Pocher zu verbieten, noch am 23. April 2021 stattgegeben.

Der Comedian ließ sich davon wenig beeindrucken und legte Berufung ein - mit Erfolg. Nach einem Hinweis des OLG nahm Metzelder seinen Verfügungsantrag inzwischen nämlich zurück, sodass die erwirkte einstweilige Verfügung hinfällig wurde. Sehr zur Freude von Oliver Pocher, der die Entscheidung auf seinem Instagram-Profil in gewohnter Manier zelebrierte.

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Metzelder hingegen muss zu allem Überfluss nun auch noch die Kosten des Verfahrens übernehmen. Nur eine weitere Niederlage im Leben des 47-fachen deutschen Nationalspielers.

Titelfoto: Bildmontage: Rolf Vennenbernd/dpa, Marco Steinbrenner/dpa

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