Urteil gegen Nathalie Volk gefallen: Muss sie jetzt ins Gefängnis?

Hamburg/Frankfurt - Die Würfel sind gefallen: Nathalie Volk (27) ist vom Frankfurt Amtsgericht wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Muss die ehemalige "Germany's Next Topmodel"-Kandidatin jetzt ins Gefängnis?

Ex-GNTM-Kandidatin Nathalie Volk (27) ist wegen Urkundenfälschung vom Frankfurter Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Ex-GNTM-Kandidatin Nathalie Volk (27) ist wegen Urkundenfälschung vom Frankfurter Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden.  © Instagram/mirandadigrande

Klare Antwort: nein! Wie RTL als Erstes berichtete, ist die 27-Jährige stattdessen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie muss 90 Tagessätze à 250 Euro blechen - macht 22.500 Euro insgesamt.

Eine ordentliche Summe, das Model dürfte dennoch relativ erleichtert auf das Strafmaß reagiert haben. Im schlimmsten Fall hätte die gebürtige Niedersächsin tatsächlich zu einer Haftstrafe verurteilt werden können.

Eigentlich hätte der Prozess bereits im vergangenen März stattfinden sollen, doch damals erschien Nathalie nicht vor Gericht, meldete sich stattdessen krank. Bei der Urteilsverkündung war die ehemalige GNTM-Kandidatin nun ebenfalls nicht anwesend.

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Dem Vernehmen nach soll die 27-Jährige die Anklage nicht allzu ernst genommen haben. Auf Instagram hatte sie sich nur einmal zu der Thematik geäußert - mit den Worten: "Ich kann nur den Kopf darüber schütteln."

Dass sie vor Gericht nicht selbst erschien, könnte aber auch einfach mit dem aktuellen Wohnort des Models zu tun haben: Nathalie lebt derzeit in Australien, wo sie Biomedizinische Wissenschaft studiert.

Ex-"Germany's Next Topmodel"-Kandidatin Nathalie Volk auf Instagram

Nathalie Volk wurde 2022 wegen eines gefälschten Impfpasses festgenommen

Hintergrund des Prozesses war ein Vorfall im Jahr 2022: Damals flog die 27-Jährige mit ihrem damaligen Freund Samuel Azarev auf die Malediven.

Bei der Rückkehr wurde sie am Flughafen in Frankfurt vorläufig festgenommen, da sie mit einem gefälschten Impfpass unterwegs gewesen sein soll. Den Beamten vor Ort war die Chargennummer verdächtig vorgekommen.

Zwar durfte Nathalie nach der Aufnahme ihrer Personalien wieder gehen, es wurde jedoch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und ein Strafbefehl erlassen - nun folgte die Verurteilung.

Titelfoto: Instagram/mirandadigrande

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