"GNTM"-Produzenten gegen Nathalie Volk vor Gericht: So lautet die Entscheidung

Hamburg - Nathalie Volk (25) und andere ehemalige "Germany's Next Topmodel"-Kandidatinnen hatten kürzlich erst medienwirksam über allerhand übles Gebaren bei den Dreharbeiten zu GNTM ausgepackt. Das ließen sich die Produzenten des Formats nicht gefallen und zogen mit einem Unterlassungsbegehren gegen die 25-Jährige vor Gericht.

Nathalie Volk (25) darf weiterhin wahrheitsgemäß über ihre Zeit bei "GNTM" sprechen.
Nathalie Volk (25) darf weiterhin wahrheitsgemäß über ihre Zeit bei "GNTM" sprechen.  © Screenshot/Instagram/mirandadigrande

Nathalie hielt sich mit ihren schweren Vorwürfen gegen Seven.One Entertainment Group GmbH und RedSeven Entertainment GmbH, aber auch gegen Model-Mama Heidi Klum (48) in der Vergangenheit nicht gerade zurück.

So hatte sie auf Instagram unter anderem behauptet, dass, als sie sich bei einem Casting am Arm verletzt hatte, erst drei Tage später ein Arzt aufgetaucht sei.

Außerdem habe sie, nachdem sie von Heidi in den Pool geworfen wurde, geblutet und blaue Flecken davon getragen.

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Der Fall landete, anders als Nathalie Volk es wohl erwartet hatte - "Ich weiß noch nicht mal, wo der Brief hingehen soll, weil ich nicht mehr in Deutschland gemeldet bin" - vor Gericht.

Nun ist eine Entscheidung gefallen und Nathalie kann aufatmen.

"Wir begrüßen die Entscheidung der Kammer, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Produktionsfirma des TV-Casting-Formates 'Germany’s Next Topmodel' teilweise zurückzuweisen", teilte ihre verteidigende Kanzlei jetzt mit.

In diesem Punkt unterlag Nathalie Volk vor Gericht

Das Landgericht Hamburg habe unter anderem festgestellt, "dass wahrheitsgemäß über Vorkommnisse am Set von 'Germany’s Next Topmodel' berichtet werden darf".

In einem anderen Fall unterlagen Nathalie und ihre Verteidigung jedoch den Produzenten aus Beweisgründen, teilte eine Rechtsanwältin der Kanzlei auf TAG24-Nachfrage mit. "Unserer Mandantin wurde untersagt zu behaupten, dass sie trotz ausdrücklicher Bitte erst drei Tage nach einem Sturz von einem Arzt untersucht wurde. Tatsächlich kam der Arzt bereits nach zwei Tagen."

Und weiter: "Die Äußerung, unsere Mandantin habe bereits am Tag des Sturzes um einen Arzt gebeten, wurde prozessual als unwahr gewertet, da unsere Mandantin hierfür keinen ausreichenden Nachweis erbringen konnte."

Weitere eventuelle Streitpunkte und Details zum Prozess wurden nicht bekannt gegeben. Der Beschluss vom 18. Juli 2022 sei noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Screenshot/Instagram/mirandadigrande

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