Ausraster, als ihm der Sex verweigert wurde? Ochsenknecht-Bruder muss in den Knast!
München/Berlin - Seit Kurzem läuft die dritte Staffel der erfolgreichen Doku-Soap "Diese Ochsenknechts" im Pay-TV, doch privat muss sich Natascha Ochsenknecht (59) mit viel ernsteren Problemen auseinandersetzen, als man auf dem Bildschirm erahnen könnte. Laut einem Medienbericht wandert ihr Bruder wegen heftiger Vergehen nun sogar in den Knast!
In "Diese Ochsenknechts" geht es meist um das Liebesleben und die Jobs der Hauptdarsteller - und natürlich um die Familiendramen! Doch den Ärger um ihren Bruder Ingo Robin Wierichs (57) hätte Natascha Ochsenknecht wohl lieber aus der Öffentlichkeit rausgehalten.
Der Fotograf musste bereits im vergangenen Oktober vor einem Münchner Gericht erscheinen, er soll seine Ex-Freundin belästigt und heftig bedroht haben.
Mittlerweile ist der Prozess vorbei. Wie Bild am heutigen Freitag berichtete, wandert Wierichs nun sogar ins Gefängnis! Demnach wurde dem 57-Jährigen vorgeworfen, seine frühere Partnerin während eines gemeinsamen Skiurlaubs in einer Hütte eingesperrt zu haben. Er soll ihr nach einem Streit um ein Auto auch mit einem Messer gedroht haben.
Ein weiterer Vorwurf besagte, der Ochsenknecht-Bruder habe seine damalige Freundin auch heftig mit einem Kissen attackiert - weil sie keinen Geschlechtsverkehr mit ihm wollte! Sie ging schließlich zur Polizei, erreichte am 2. März 2023 ein gerichtliches Kontaktverbot.
Ingo Robin Wierichs: Ochsenknecht-Onkel zu einem Jahr Knast verurteilt
Doch der Fotograf soll dennoch mehrfach versucht habe, seine Ex zu kontaktieren. Im Oktober musste er sich schließlich wegen "Freiheitsberaubung, Bedrohung, Körperverletzung und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz sowie des Kunsturheberrechts" vor Gericht verantworten.
Ingo Robin Wierichs war bereits vorbestraft und stand unter Bewährung. Auch deswegen wurde er nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt - ohne Bewährung!
Der Onkel von Wilson Gonzalez (33), Jimi Blue (32) und Cheyenne Ochsenknecht (23) soll bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt haben.
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