Wegen extremer Vorwürfe: Ex-Mann verklagt Motsi Mabuse auf heftige Summe
Frankfurt am Main/Offenburg - Wird es jetzt richtig schmutzig? Nach Motsi Mabuses (42) Buchveröffentlichung mit dem Namen "Finding My Own Rhythm" könnten sie einige Details des Werkes teuer zu stehen kommen. Ihr Ex-Mann hat die Tänzerin verklagt.
Im vergangenen Jahr veröffentliche Mabuse ihre schriftliche Lebensgeschichte, in der auch die Beziehung zu ihrem ehemaligen Ehemann Timo Kulczak (45) zur Sprache kam.
Ihr Ex-Gatte habe sie während der Beziehung stetig kontrolliert, unterdrückt und schikaniert. Außerdem habe er über ihr Vermögen bestimmt, Motsis Ernährung sowie Essverhalten streng diktiert und angeblich sogar ihre Babypläne beeinflusst. So lauten nur einige der Anschuldigungen, die in dem autobiografischen Werk ausgeführt werden.
Schon direkt nach dem Bekanntwerden der konkreten Vorwürfe gegenüber Kulczak äußerte dieser sich im November öffentlich und widersprach den Schilderungen vehement.
In einem Interview mit dem englischen Boulevardblatt "The Sun" erklärte er damals seine Sicht der Dinge, unterstellte Motsi sogar, mit ihrer Story die Verkaufszahlen pushen zu wollen - und behielt sich rechtliche Schritte vor.
Jene rechtlichen Schritte hat der Tanzprofi, der elf Jahre lang mit Motsi verheiratet war, jetzt endgültig eingeleitet. Wie "The Sun" berichtet, fordere er 70.000 Pfund (umgerechnet rund 79.000 Euro) Entschädigung für die Behauptungen, die im Raum stehen und seinen Ruf nachhaltig geschädigt hätten.
Motsi Mabuse muss fristgerecht auf die Klage ihres Ex-Mannes antworten
In der Klage ist darüber hinaus formuliert, dass die "Let's Dance"-Jurorin mit den Unterstellungen aufhören solle, über ihr Leiden während der Ehe zu berichten. Zudem verlangt Kulczak, dass Motsi öffentlich erklärt, dass die im Buch veröffentlichten Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen.
Dem Bericht zufolge wurde die Klage beim Landgericht Offenburg eingereicht, weshalb Motsi, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, darauf reagieren muss. Vorerst muss sie sich an eine Frist halten, um auf die Klage zu antworten, ansonsten drohe ein sogenanntes Versäumnisurteil.
Titelfoto: imago/eibner