MontanaBlack-Stream geht nach hinten los! Droht ihm jetzt sogar Gefängnis?
Buxtehude/Hamburg - MontanaBlack (34) hat erneut Ärger mit der Justiz: Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Twitch-Star erlassen. Doch was war passiert?
Im vergangenen Oktober veranstaltete der Buxtehuder nach großer Ankündigung auf seinem Twitch-Kanal einen Livestream aus einem Wildpark im Süden Hamburgs.
Der Buxtehuder ließ sich dabei filmen, wie er durch den Park flanierte und den verschiedenen tierischen Bewohnern einen Besuch abstattete - was erst mal wenig spannend klingt, lockte durchschnittlich mehr als 50.000 Zuschauer vor den Bildschirm!
Nun hat der Wildpark-Stream jedoch weitreichende Konsequenzen für den 34-Jährigen: Eine Mutter hatte vor dem Landgericht geklagt, da sie und ihre kleine Tochter in dem Stream für rund 30 Sekunden zu sehen waren.
Die Frau fühlte sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, da sie ungefragt gefilmt worden und ohne Einwilligung für Zehntausende Zuschauer zu sehen gewesen sei.
Das Gericht gab der Mutter schließlich recht und erließ die einstweilige Verfügung: Das entsprechende Video müsse gelöscht oder verändert werden und dürfe nicht weiterverbreitet werden.
Medienanwalt Christian Solmecke spricht auf YouTube über den Fall
Medienanwalt erklärt, welche Optionen MontanaBlack jetzt hat
Bei einer "Zuwiderhandlung", wenn also der Anweisung des Gerichts nicht Folge geleistet werde, drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sogar eine Haftstrafe von sechs Monaten!
Der IT- und Medienanwalt Christian Solmecke (49) bezog via YouTube Stellung zu dem Fall und wies in seinem Video darauf hin, dass nicht der Streamer selbst, sondern der Betreiber seiner Kanäle, die "Reason GmbH & Co. KG", juristisch belangt werde.
Nichtsdestotrotz bezeichnete der Experte die Verfügung als "ganz wichtige Entscheidung" für alle Livestreamer und appellierte an sie: "Aufpassen, wenn ihr unterwegs seid, bitte immer fragen, wenn ihr Leute filmt. Monte hat es dieses Mal erwischt."
Der 34-Jährige habe indes nun die Möglichkeit, die Verfügung anzuerkennen, Widerspruch einzulegen oder sogar auf einem Verfahren zu bestehen. Solmecke halte letzteres jedoch für unwahrscheinlich.
Titelfoto: Philipp Schulze/dpa