Schumacher-Erpressung: Urteil gefallen!

Von Frank Christiansen

Wuppertal - Für die gescheiterte Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher (56) hat die Justiz bis zu drei Jahre Haft verhängt.

Alle drei Angeklagten sind im Fall der Schumacher-Erpressung schuldig gesprochen worden.
Alle drei Angeklagten sind im Fall der Schumacher-Erpressung schuldig gesprochen worden.  © Oliver Berg/dpa

Der mehrfach vorbestrafte Hauptangeklagte (53) wurde vom Amtsgericht in Wuppertal wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, sein Sohn (30) erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein halbes Jahr Haft auf Bewährung.

Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter bei der Familie (53) wurde ebenfalls wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Alle Haftbefehle wurden aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt.

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher bei den Tätern sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.

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Michael Schumacher wird seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.

Schumacher-Familie sollte 15 Millionen Euro zahlen

Die Männer hatten die Familie Schumacher mit privaten Fotos und Videos erpresst.
Die Männer hatten die Familie Schumacher mit privaten Fotos und Videos erpresst.  © Oliver Berg/dpa

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher bei den Tätern sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.

Michael Schumacher wird seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.

Der Hauptangeklagte und sein Sohn hatten die Vorwürfe gestanden. Für den dritten Angeklagten, einen ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter bei den Schumachers, hatte dessen Anwalt die Vorwürfe bestritten und einen Freispruch gefordert.

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Sein Mandant habe die sensiblen Daten nicht gestohlen. Die Daten seien schon weit vor dem Jahr 2024 verschiedenen Zeugen angeboten worden.

Strafforderungen gingen auseinander

Der Staatsanwalt hatte drei Jahre für den Hauptangeklagten (53) wegen besonders schwerer Erpressung gefordert und vier Monate auf Bewährung für dessen Sohn (30) wegen Beihilfe. Es sei besonders verwerflich, dass der 53-Jährige den tragischen Unfall Michael Schumachers und die Situation der Familie ausgenutzt habe.

Für den Ex-Sicherheitsmitarbeiter im Haus der Schumachers hatte er ein Jahr auf Bewährung wegen Beihilfe beantragt. Er habe nach seiner Freistellung und dem offenen Zerwürfnis auf Rache gesonnen.

Erstmeldung: 18.17 Uhr, aktualisiert: 18.34 Uhr

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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