Erpressung von Schumacher: Kommt weiterer Täter frei? Gericht hat entschieden!
Wuppertal - Im Verfahren um die versuchte Erpressung der Familie des früheren Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher (55) bleibt einer der Verdächtigen in Untersuchungshaft.
Der Anwalt des 53-Jährigen habe einen Haftprüfungsantrag zurückgenommen, erklärte ein Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft. Das sei das Ergebnis eines Termins beim zuständigen Amtsgericht gewesen. Der Mann bleibe damit in U-Haft.
Der 53-Jährige war zusammen mit seinem Sohn im Juni auf einem Supermarktparkplatz im hessischen Groß-Gerau verhaftet worden. Das Vater-Sohn-Gespann soll versucht haben, 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher zu erpressen - andernfalls würden sie Daten im Darknet veröffentlichen.
Bei den Daten handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um Dateien, die den privaten Bereich der Familie Schumacher betreffen.
Zuletzt waren bei der Festnahme eines mutmaßlichen Hintermanns der beiden eine Vielzahl weiterer Beweisstücke wie Festplatten, USB-Sticks und Mobiltelefone sichergestellt worden.
Auch der dritte Tatverdächtige bleibt in U-Haft
Der Sohn des 53-Jährigen war bereits vor etwas mehr als einer Woche gegen die Zahlung einer Kaution von 10.000 Euro aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Außerdem hatte der Mann seinen Pass abgeben müssen. Man werfe ihm nur noch Beihilfe vor, hatte die Staatsanwaltschaft dazu erklärt. Er sei wohl nicht der Initiator der Tat gewesen.
Der dritte Verdächtige, der mutmaßliche Hintermann, der als Sicherheitsdienstleister für die Familie Schumacher gewesen sein soll, sitzt dagegen weiterhin in Untersuchungshaft.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa