Zweiter Tag im "Hitlergruß"-Prozess - ohne Melanie Müller und ohne Zeugin

Leipzig - Eigentlich ist am heutigen Dienstag das Urteil im "Hitlergruß"-Prozess gegen Melanie Müller (36) vor dem Amtsgericht Leipzig erwartet worden - doch eine Zeugin tauchte nicht auf.

Melanie Müller (36) am ersten Prozesstag Ende Juli im Amtsgericht Leipzig.
Melanie Müller (36) am ersten Prozesstag Ende Juli im Amtsgericht Leipzig.  © EHL Media/Erik-Holm Langhof

Weder die Angeklagte selbst, noch die befreundete Zeugin Michelle G. nahmen am zweiten Verhandlungstag im Saal 100 Platz, kamen auch nach einer 15-minütigen Pause nicht - beide fehlten unentschuldigt. Allerdings hatte der Richter am ersten Prozesstag die Anwesenheitspflicht für Melanie Müller aufgehoben.

Die Wahl-Mallorquinerin war bereits zu zwei vor dem ersten Verhandlungstag angesetzten Terminen nicht erschienen - damals der Grund: Reiseunfähigkeit.

Wegen der fehlenden Aussage der geladenen Zeugin wurde der Prozess nun vertagt, die Verhandlung wird am 23. August fortgesetzt.

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Angeklagt ist Melanie Müller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Laut Staatsanwaltschaft soll die Ballermann-Sängerin bei einem Auftritt auf einer Oktoberfest-Veranstaltung des Leipziger Motorradclubs "Rowdys Eastside" in der Nacht zum 18. September 2022 mindestens dreimal den Hitlergruß gezeigt haben.

Saß am zweiten Verhandlungstag alleine da: Verteidiger Adrian Stahl.
Saß am zweiten Verhandlungstag alleine da: Verteidiger Adrian Stahl.  © Bodo Schackow/dpa

Vorwürfe am ersten Prozesstag zurückgewiesen

Auch der Besitz von Drogen wird der Sächsin vorgeworfen - so soll die einstige Dschungelkönigin 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette in ihrer Leipziger Wohnung aufbewahrt haben.

Beim Prozessauftakt im Juli hatte der Verteidiger Adrian Stahl die Vorwürfe zurückgewiesen - seine Mandantin habe lediglich das Publikum animieren wollen, sie habe "keine rechte Gesinnung".

Titelfoto: EHL Media/Erik-Holm Langhof

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