Zweiter Tag im "Hitlergruß"-Prozess - ohne Melanie Müller und ohne Zeugin
Leipzig - Eigentlich ist am heutigen Dienstag das Urteil im "Hitlergruß"-Prozess gegen Melanie Müller (36) vor dem Amtsgericht Leipzig erwartet worden - doch eine Zeugin tauchte nicht auf.

Weder die Angeklagte selbst, noch die befreundete Zeugin Michelle G. nahmen am zweiten Verhandlungstag im Saal 100 Platz, kamen auch nach einer 15-minütigen Pause nicht - beide fehlten unentschuldigt. Allerdings hatte der Richter am ersten Prozesstag die Anwesenheitspflicht für Melanie Müller aufgehoben.
Die Wahl-Mallorquinerin war bereits zu zwei vor dem ersten Verhandlungstag angesetzten Terminen nicht erschienen - damals der Grund: Reiseunfähigkeit.
Wegen der fehlenden Aussage der geladenen Zeugin wurde der Prozess nun vertagt, die Verhandlung wird am 23. August fortgesetzt.
Angeklagt ist Melanie Müller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Laut Staatsanwaltschaft soll die Ballermann-Sängerin bei einem Auftritt auf einer Oktoberfest-Veranstaltung des Leipziger Motorradclubs "Rowdys Eastside" in der Nacht zum 18. September 2022 mindestens dreimal den Hitlergruß gezeigt haben.

Vorwürfe am ersten Prozesstag zurückgewiesen
Auch der Besitz von Drogen wird der Sächsin vorgeworfen - so soll die einstige Dschungelkönigin 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette in ihrer Leipziger Wohnung aufbewahrt haben.
Beim Prozessauftakt im Juli hatte der Verteidiger Adrian Stahl die Vorwürfe zurückgewiesen - seine Mandantin habe lediglich das Publikum animieren wollen, sie habe "keine rechte Gesinnung".
Titelfoto: EHL Media/Erik-Holm Langhof