Nazi-Gruß-Verdacht: So steht es um die Ermittlungen gegen Melanie Müller

Leipzig - Im September tauchte ein Video auf, auf dem Ballermann-Sängerin Melanie Müller (34) angeblich beim Zeigen eines Hitlergrußes zu sehen sein soll.

Bilder des Auftritts am 17. September 2022: Melanie Müller (34) stimmt "Ost-Ost-Ostdeutschland" an, streckt mehrfach den rechten Arm nach oben.
Bilder des Auftritts am 17. September 2022: Melanie Müller (34) stimmt "Ost-Ost-Ostdeutschland" an, streckt mehrfach den rechten Arm nach oben.  © Bildmontage: privat

Die Staatsanwaltschaft Leipzig nahm Ermittlungen auf - und die sind nach rund vier Monaten noch nicht abgeschlossen, wie ein Sprecher der Anklagebehörde auf Anfrage mitteilte.

Einzelheiten zu dem laufenden Verfahren könnten nicht bekannt gegeben werden. Es sei auch noch nicht absehbar, wann die Ermittlungen abgeschlossen werden.

Müller hatte die Vorwürfe vehement bestritten und jede Nähe zu Rechtsradikalen von sich gewiesen. Sie habe den Nazi-Gruß nicht gezeigt.

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Die fragliche Geste in dem Video sei eine Anheizer-Bewegung für das Publikum gewesen. Für die Sängerin gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Bei solchen Kennzeichen kann es sich um Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen handeln.

Die Ermittlungen gegen die 34-Jährige wegen des Nazi-Gruß-Verdachts dauern an.
Die Ermittlungen gegen die 34-Jährige wegen des Nazi-Gruß-Verdachts dauern an.  © Instagram/melanie.mueller_offiziell

Im Zusammenhang mit dem Eklat hatte die Polizei im vergangenen Jahr das Wohnhaus der 34-Jährigen in Leipzig durchsucht.

Titelfoto: Montage: Instagram/melanie.mueller_offiziell; privat

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