Melanie Müller: Zu krank für Prozess, aber fit genug für Ballermann-Party
Leipzig - Angeblich ist Melanie Müller (36) zu krank, um an ihrem eigenen Gerichtsprozess teilzunehmen. Das soll die Sächsin aber nicht davon abgehalten haben, am Ballermann zu performen.
Am heutigen Dienstag hätte eigentlich das Hauptverfahren gegen die Sängerin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beginnen sollen - nachdem es bereits Mitte Juni wegen einer "Krankheit" der Angeklagten nach hinten verschoben worden war.
Und dann wieder: Melanie Müller sei krank und könne deshalb kurzfristig nicht am Prozess teilnehmen, so das Amtsgericht Leipzig am Montag.
Das Pikante an dieser erneuten Absage ist vor allem aber die Tatsache, dass sie in der Nacht auf Dienstag nicht etwa mit Wärmflasche im Bett gelegen, sondern am Ballermann auf der Bühne gestanden haben soll.
Aus einem RTL-Bericht ist zu entnehmen, dass dem Sender Videos zugespielt wurden, welche Müller putzmunter im Kult-Club "Oberbayern" auf Mallorca zeigen. Sie selbst äußerte sich bisher nicht zu dem Auftritt.
Hat der Malle-Auftritt rechtliche Konsequenzen für Müller?
Laut dem Rechtsanwalt Jan Siebenhüner werden diese Aufzeichnungen wohl keine direkten rechtlichen Konsequenzen für Müller nach sich ziehen - dennoch sei es wahrscheinlich, dass das Gericht sich durchaus "verarscht fühlt", so der Experte bei RTL. Auch ein neues Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens eines falschen Gesundheitszeugnisses sei denkbar.
Fest steht: Ewig herauszögern wird die 36-Jährige den Prozess nicht können. Sollte sie zu den nächsten Terminen immer noch "krank" sein, bedarf es außerdem eines amtsärztlichen Attests.
Titelfoto: Andreas Kretschel