80.000 Euro Strafe wegen Hitlergruß: Melanie Müller geht gegen Urteil vor
Leipzig - Mit diesem Urteil ist Melanie Müller (36) nicht zufrieden: Ihre Verteidigung hat gegen die Entscheidung des Leipziger Amtsgerichts Rechtsmittel eingelegt.
Das teilte das Amtsgericht Leipzig am Freitag auf TAG24-Anfrage mit. Innerhalb eines Monats muss Verteidiger Adrian Stahl nun konkretisieren, ob er und seine Mandantin in Form einer Berufung oder Revision gegen das Urteil vorgehen wollen.
"Bei einer Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts überprüft das Landgericht dieses sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht", so Gerichtssprecher Alexander Länge.
Demnach würde es erneut zu einer Beweisaufnahme kommen, anhand dessen das Landgericht den Fall noch einmal neu beurteilt.
Im Falle einer Revision müsste sogar das Oberlandesgericht tätig werden und das Urteil des Amtsgerichts überprüfen.
Gericht musste Einkommen von Melanie Müller für Strafe schätzen
Doch wie kam es zu dieser doch vergleichsweise hohen Geldstrafe? Melanie Müller war am vergangenen Freitag wegen des Zeigens des Hitlergrußes und Drogenbesitz schuldig gesprochen worden.
Mindestens dreimal soll sie auf einer Oktoberfest-Veranstaltung in der Nacht zum 18. September 2022 des Leipziger Motorradclubs "Rowdys Eastside" den besagten deutschen Gruß gezeigt und aus dem Publikum die "Sieg Heil"-Rufe wahrgenommen haben.
Außerdem war am Rande einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden worden.
Laut Urteil muss sie eine Geldstrafe von 500 Euro zu 160 Tagessätzen zahlen - insgesamt also 80.000 Euro. Der Geldbetrag richtet sich nach ihrem Einkommen, welches das Gericht auf rund 15.000 Euro pro Monat schätzt. Ausschlaggebend für die Schätzung sei ihr "auffällig luxuriöser Lebensstil", man zog aber auch ihren Reputationsverlust ein.
Vor versammelter Presse hatte die Ballermann-Sängerin ihre Einkünfte während des öffentlichen Prozesses nicht offenlegen wollen - diese lägen aber weit unter der Schätzung.
Erstmeldung, 30. August, 15.26 Uhr
Aktualisiert um 16 Uhr
Titelfoto: Christian Grube