Melanie Müller: Gericht verkündet Urteil im Prozess gegen Party-Veranstalterin
Peine/Leipzig - Während in ihrem "Hitlergruß"-Skandal derzeit über einen Prozess entschieden wird, stand Melanie Müller (35) bereits wegen eines anderen Falls vor Gericht. Ein Konzert von ihr in Niedersachsen war abgesagt worden, die Leipzigerin forderte daraufhin die Zahlung ihrer Gage. Am heutigen Dienstag fiel das Urteil in dem Prozess.
Nach RTL-Informationen hätte Müller eigentlich Ende Mai vergangenen Jahres in der Gebläsehalle in Ilsede bei Peine auf der Bühne stehen sollen. Weil der Landkreis Peine die Halle jedoch zu einer Flüchtlingsunterkunft umfunktionieren wollte, wurde die geplante Party bereits im März abgesagt.
Viele der gebuchten Künstler sollen daraufhin gegenüber Veranstalterin Bea Gode aus Pietätsgründen auf das ihnen zustehende Geld verzichtet haben. Einzige Ausnahme: Melanie Müller.
Über ihre Firma "MM Marketing & Events" forderte die 35-Jährige die ihr vertraglich zustehenden 80 Prozent der Gage, die sich in einem höheren, vierstelligen Bereich bewegen soll. Außerdem möchte sie noch die üblichen 19 Prozent Umsatzsteuer.
Bereits am 21. Juni begann die Verhandlung am Amtsgericht Peine. Wie TAG24 nun erfuhr, gab dieses am Dienstag der Klage der Malle-Sängerin überwiegend statt.
"Die beklagte Veranstalterin hat an Frau Müller den restlichen offenen Betrag von 1640 EUR zu zahlen", hieß es vonseiten des Gerichts.
Melanie Müller vor Gericht: Prozess nahm bereits im Vorfeld schmutzige Züge an
Bezüglich der Umsatzsteuer von 19 Prozent wies das Gericht die Klage indes als unbegründet ab. Melanie Müller habe zudem außergerichtliche Rechtsanwaltskosten geltend machen wollen. Auch diese wurde als unbegründet angesehen. "Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 40 Prozent, die Beklagte zu 60 Prozent zu tragen."
Der Prozess hatte bereits im Vorfeld schmutzige Züge angenommen. So bezeichnete Veranstalterin Bea Gode das Verhalten von Müller sowie ihrem Manager und Partner Andreas Kunz als unprofessionell und unsozial. Die Ballermann-Sängerin warf ihrer Kontrahentin hingegen eine "Erpressungskampagne" und "Hexenjagd" vor.
Der Prozess in Peine ist derzeit nicht der einzige Fall, der Melanie Müller beschäftigt. So ermittelt derzeit auch die Leipziger Staatsanwaltschaft gegen die 35-Jährige, weil sie bei einer Party im September vergangenen Jahres von der Bühne aus mehrfach öffentlich den Hitlergruß gezeigt haben soll.
Mittlerweile wurde auch Anklage gegen die Sängerin erhoben - bis zur Verurteilung gilt allerdings die Unschuldsvermutung.
Titelfoto: Christian Grube