Hitlergruß-Prozess: So lautet das Knallhart-Urteil gegen Melanie Müller

Leipzig - Melanie Müller (36) ist im zusammengelegten Prozess um das Zeigen des Hitlergrußes und des Betäubungsmittelbesitzes am Freitagmittag vor dem Amtsgericht Leipzig schuldig gesprochen und zu einer heftigen Geldstrafe verurteilt worden.

Melanie Müller (36) wurde schuldig gesprochen!
Melanie Müller (36) wurde schuldig gesprochen!  © Christian Grube

Die im hellbraunen Hosenanzug mit dunkelbraunen High Heels im Saal 201 erschienene RTL-Dschungelkönigin von 2014 wurde zu 160 Tagessätzen á 500 Euro, insgesamt also 80.000 Euro verurteilt! Damit verschärfte das Gericht die von der Staatsanwaltschaft geforderte 5700 Euro hohe Geldstrafe um das 14-Fache!

Melanie Müller nahm das Urteil regungslos mit gesenktem Kopf zur Kenntnis. Da sie ihre aktuellen Einkünfte vor versammelter Presse nicht offenlegen wollte, musste das Gericht diese schätzen - auf monatlich 15.000 Euro, was die 36-Jährige sauer aufstampfen ließ. Ausschlaggebend für die Schätzung sei ihr "auffällig luxuriöser Lebensstil", man zog aber auch ihren Reputationsverlust ein.

Die zentrale Frage des Prozesses war: Zeigte die zweifache Mutter eine unwillkürliche Partybewegung oder einen eindeutigen Hitlergruß?

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Neben Staatsanwalt Thomas Schmelzer, der keinen Zweifel am "Augenblicksversagen" der Angeklagten sieht, sah es auch der Vorsitzende Richter Lucas Findeisen als erwiesen an, dass die bekannte Partysängerin bei einem Auftritt im September 2022 den rechten Arm mehrfach bewusst ausstreckte, um dem zumindest in Teilen offensichtlich rechtsgesinnten Publikum einzuheizen.

Einen Mann in der zweiten Publikumsreihe, der fortwährend "Sieg heil" gerufen und den Hitlergruß gezeigt hatte, habe die 36-Jährige "eindeutig gesehen", sagte Schmelzer nach Sichtung des bei der Oktoberfest-Veranstaltung angefertigten Videomaterials.

Melanie Müllers Anwalt plädierte auf Freispruch

Für das Urteil erschien die 36-Jährige neben Verteidiger Adrain Stahl am heutigen Freitagvormittag persönlich vor Gericht.
Für das Urteil erschien die 36-Jährige neben Verteidiger Adrain Stahl am heutigen Freitagvormittag persönlich vor Gericht.  © Christian Grube

Vorangegangen war die 53-minütige Befragung der einzigen Zeugin Michelle G. (35) am Urteilstag. Sie sei "total schockiert und verwundert" über die der Presse zugespielten Videos des "ganz normalen Auftritts" gewesen. "Ich habe das vor Ort nicht so wahrgenommen."

Verschärfend aus Sicht des Gerichts war, dass der Ballermann-Star ins Publikum gesagt haben soll: "Wenn irgendwas davon an die Öffentlichkeit kommt, verliere ich meinen Job. Ich hoffe, das bleibt alles unter uns." Für Richter Findeisen ein eindeutiges Indiz, dass Müller ihr Fehlverhalten schon zu diesem Zeitpunkt einschätzen konnte.

Melanie Müllers Verteidiger Adrian Stahl hatte in den beiden Anklagepunkten auf Freispruch plädiert.

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Zudem wurde sie auch für den Drogenbesitz schuldig gesprochen, nachdem bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden worden waren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Melanie Müller kann innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen. Im Falle einer tatsächlichen Verurteilung würde die Leipzigerin als vorbestraft gelten.

Originalmeldung vom 23. August, 11.41 Uhr; zuletzt aktualisiert um 13.24 Uhr

Titelfoto: Christian Grube

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