Leistet sich die Sat.1-Moderatorin hier einen groben Werbe-Fauxpas?
Hamburg - Charlotte Karlinder (48) arbeitet nicht nur fürs Sat.1-Frühstücksfernsehen als Expertin, sondern ist auch als Influencerin auf Instagram aktiv.
Auf Instagram und für Influencer und Influencerinnen allgemein gilt: Wer bezahlte Werbung macht, muss diese auch als solche eindeutig kennzeichnen. Warum Karlinder in ihrem neuen Post darauf verzichtete?
Am Nachmittag erzählte sie ihren rund 112.000 Followern und Followerinnen von ihrem zurückliegenden Kauf eines Hofs von einem älteren Herrn. Bei dem anschließenden Umbau lief allerdings wohl nicht alles so glatt wie erhofft.
"Ich habe noch nie so häufig meine Rechtsschutzversicherung gebraucht wie im letzten Jahr", so Karlinder.
Der zunächst sehr nette ältere Herr, der auf dem Hof wohnen bleiben sollte, legte nämlich trotz Verkauf sein Veto bei geplanten Umbaumaßnahmen ein.
"Auf einmal kam ein Brief von seinem Rechtsanwalt, in dem er auf Rückbau geklagt hat. Und ich hatte schon von dem Umbaukredit, den ich beantragt hatte, 70.000 Euro in den Umbau reingesteckt", erinnerte sich die Moderatorin.
"Meine Rechtsanwältin und die Rechtsschutzversicherung haben das wirklich gerettet. Das war extrem." Und wohl nicht der einzige Fall im vergangenen Jahr.
So weit, so schlecht.
Charlotte Karlinder wirbt ohne Kennzeichnung auf Instagram
Auch Followern stößt Schleichwerbung übel auf
Stutzig wird der aufmerksame Follower spätestens bei Karlinders letztem Satz. "Dank meiner Rechtsschutzversicherung von der *** war ich da echt gut aufgehoben und das wäre ja sonst ein unglaublicher Schaden gewesen."
Weder erwähnte sie, dass es sich bei ihrem Beitrag um Werbung handelt, noch ist ihr Reel mit solch einem Vermerk versehen. Nur das Unternehmen selbst hat die Moderatorin verlinkt. Verboten? Vielleicht.
Womöglich aber auch nicht. Denn: "Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2022 gilt gemäß § 5a Abs. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dass keine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn von dem Unternehmen keine Gegenleistung für die Werbung gewährt oder versprochen wird", erklärt die Verbraucherzentrale.
Influencer und Influencerinnen gehen normalerweise dennoch lieber auf Nummer sicher und markieren ihre Beiträge als #unbezahlteWerbung.
Sogar dem ein oder anderen aus ihrer Followerschaft fiel der Werbepost unangenehm ins Auge: "Zunächst habe wirklich interessiert zugehört (...), bis dann der Werbeblock für eine Versicherung kam - schade eigentlich."
Oder: "Ja, die Werbung wieder ... 🙈"
Titelfoto: Axel Heimken/dpa