Kida Khodr Ramadan: Ist das der wahre Grund für die Auszeit des "4 Blocks"-Stars?
Berlin - Wieder Justiz-Ärger für Kida Khodr Ramadan (46)? Der Schauspieler, bekannt aus der preisgekrönten Serie "4 Blocks", kündigte vor drei Wochen eine vorübergehende Auszeit vom Filmgeschäft an. Er sei "überarbeitet", wolle eine Therapie machen. Doch offenbar ist das nur die halbe Wahrheit. Dem Leinwandstar scheint Knast zu drohen.
Wie die "Bild"-Zeitung erfahren haben will, lieferte sich der 46-Jährige nicht nur in seiner Rolle als Clan-Oberhaupt Toni Hamady ein Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei. Die Amtsanwaltschaft Berlin soll erneut Anklage gegen den Schauspieler erhoben haben.
"Der Tatvorwurf lautet auf Bedrohung. Zum Inhalt der Anklage kann ich derzeit nichts sagen", wird eine Gerichtssprecherin zitiert. Ob die Anklage zugelassen wird, hängt davon ab, ob der 46-Jährige verhandlungsfähig ist. Das wäre bei einer therapeutischen Behandlung nicht der Fall.
Nach Informationen des Blattes soll Kida Khodr Ramadan im Januar 2023 in einem Berliner Supermarkt ausgerastet sein und einen Mitarbeiter bedroht haben, der daraufhin Anzeige erstattet habe.
Der in Beirut geborene Schauspieler und Regisseur, der mit seiner Familie in Berlin lebt, ist kein unbeschriebenes Blatt. Er wurde seit 2020 mehrfach wegen Fahrens ohne Führerschein von der Polizei erwischt - mehr als 33 Mal.
Anfang Februar 2022 verdonnerte das Amtsgericht Berlin den Grimme-Preisträger zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Zahlung von 20.000 Euro an gemeinnützige Organisationen.
Zwei Jahre lang dürfte sich der Sechsfach-Familienvater nichts mehr zuschulden kommen lassen.
Kida Khodr Ramadan will laut einem Instagram-Posting eine Therapie machen
Der Ausraster des TV-Stars, der aktuell in "German Genius" auf Warner TV Comedy zu sehen ist, könnte sich jetzt rächen. Denn: Wenn ein Verurteilter in der Bewährungszeit eine Straftat begeht, könnte die Bewährungsstrafe widerrufen werden.
Ob es dazu kommt und der Schauspieler sich in einem erneuten Prozess vor Gericht verantworten muss, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa