Katja Krasavice vor Gericht: Veranstalter sagt Konzert ab – und muss blechen

Lüneburg/Berlin - Immer wieder wurde der Prozess verschoben, jetzt bekommt Katja Krasavice (27) doch noch ihr Geld: Das Landgericht Lüneburg hat einen Veranstalter zur Zahlung der Vertragsstrafe verdonnert, nachdem dieser ein Konzert der Rapperin unrechtmäßig gecancelt hatte.

Katja Krasavice (27) sollte im Oktober 2021 eigentlich in Lüneburg auftreten, doch das Konzert wurde unrechtmäßig abgesagt.
Katja Krasavice (27) sollte im Oktober 2021 eigentlich in Lüneburg auftreten, doch das Konzert wurde unrechtmäßig abgesagt.  © Henning Kaiser/dpa

Die Behörde entschied am Montag, dass der Mann die Summe in Höhe von rund 22.000 Euro an die Sängerin bzw. die von ihr beauftragte Konzertagentur zahlen muss.

Hintergrund des Urteils ist ein abgesagter Auftritt der heute 27-Jährigen beim "Summer Island Music Festival" in Lüneburg im Oktober 2021.

Dem Gericht zufolge hatte die Agentur das Konzert mit einer Firma vertraglich vereinbart. Nach der Absage forderte Krasavice von dem Beklagten die Vertragsstrafe – so, wie es im Gastspielvertrag vereinbart worden war.

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"Der Beklagte hafte aus dem Gastspielvertrag persönlich, weil er gegenüber der Konzertagentur aufgetreten sei, als existiere eine GmbH, für die er Erklärungen abgeben könne", so das Landgericht weiter.

Der Haken: Die Firma soll nie im Handelsregister eingetragen worden sein. "Der Beklagte habe nur einen Rechtsschein gesetzt, auf den die Klägerin zu Recht vertraut habe."

Demnach habe der Mann gar nicht das Recht gehabt, das Konzert abzusagen. Weil er es doch tat, habe er den Vertrag "schuldhaft verletzt".

Rapperin Krasavice fordert Vertragsstrafe und bekommt sie

Die Verhandlung fand vor dem Landgericht Lüneburg statt.
Die Verhandlung fand vor dem Landgericht Lüneburg statt.  © Philipp Schulze/dpa

Die Verhandlung sollte ursprünglich schon früher stattfinden, wurde jedoch dreimal verschoben, davon zweimal, weil der Beklagte nicht erschienen war.

Das nun gefällte Urteil entspricht der Forderung der Rapperin bzw. deren Agentur. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.

Es ist nicht das erste Mal, dass Katja Krasavice Ärger wegen eines abgesagten Konzerts hat. Im Jahr 2020 wollte ein damals 18-Jähriger aus Baden-Württemberg ein Festival veranstalten, buchte die Wahl-Berlinerin als Hauptact.

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Doch wegen Corona musste das Event ausfallen, die Rapperin behielt die Anzahlung von 10.000 Euro dennoch – und sorgte damit für monatelangen Ärger mit dem Veranstalter.

Medienberichten zufolge sollen sich die beiden schließlich doch noch geeinigt haben.

Titelfoto: Henning Kaiser/dpa

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