Nach feuriger "ZDF Magazin Royale"-Folge: Justiz ermittelt gegen Böhmermann!

Köln - Hat Jan Böhmermann (43) in diesen Tagen erneut saftigen Ärger mit der Polizei? Offenbar ermittelt die Justiz gegen den ZDF-Moderator.

Wegen der Folge vom 1. März droht Moderator Jan Böhmermann ein rechtliches Nachspiel.
Wegen der Folge vom 1. März droht Moderator Jan Böhmermann ein rechtliches Nachspiel.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Vor einer Woche flimmerte der Podcaster mit dem ZDF Magazin Royale über die Bildschirme, knöpfte sich dabei den deutschen Jagd-Adel vor und verhöhnte sämtliche Promis inklusive deren Jagdscheine.

Statt der in der Folge veräppelten Prominenten wie Pleite-Investor René Benko (46) hat sich nun die Justiz eingeschaltet.

Der Grund: "Böhmi" hantierte in der Folge mit einem Luftgewehr, schoss sogar mehrfach mit ihr in Richtung Studiogäste.

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Selbst Mündungsfeuer - wohl als Special Effect eingebaut - sind bei den abgegebenen Schüssen auf immer wieder eingeblendete Nutrias (Biberratten) zu sehen.

"Das für Straftaten nach dem Waffengesetz zuständige KK 15 hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen. Für die Verwendung von Waffen während Filmaufnahmen gelten besondere Bestimmungen", heißt es von einer Polizeisprecherin.

Jan Böhmermann betritt gerne juristische Grauzonen

Samt Mündungsfeuer schoss "Böhmi" in seiner Sendung in Richtung der Zuschauer.
Samt Mündungsfeuer schoss "Böhmi" in seiner Sendung in Richtung der Zuschauer.  © Screenshot/ZDF/ZDF Magazin Royale

In den kommenden Tagen wolle man prüfen, um welche Waffe es sich genau im ZDF Magazin Royale gehandelt haben soll und ob dadurch ein Verstoß gegen das Waffengesetz oder andere Vorschriften vorlägen.

Besonders brisant: Sollte der mehrfach ausgezeichnete Grimme-Preisträger tatsächlich mit einer echten Waffe herumgefuchtelt und gegen das Waffengesetz verstoßen haben, drohe ihm eine Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

Ob das Luftgewehr allerdings echt war und ob der Erfolgs-Podcaster von "Fest und flauschig" möglicherweise über eine Genehmigung verfügt - das prüft nun die Staatsanwaltschaft.

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Immer wieder stand der ZDF-Moderator in jüngerer Vergangenheit im Fokus des medialen Interesses. Zuletzt verlor "Böhmchen" vor dem Gericht und zog gegen einen Sachsen-Imker den Kürzeren, weil dieser nach einer Sendung "Böhmermann Honig" ins Sortiment aufgenommen hatte.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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