Mitten im EU-Parlament: Greta packt die Stinkefinger aus
Straßburg - Klima-Aktivistin Greta Thunberg (20) hat sich mal wieder mit der Politik angelegt. Im Straßburger EU-Parlament zeigte sie den Abgeordneten die erhobenen Mittelfinger. Aber was sollte die Geste der jungen Schwedin bedeuten?
Ausdrücke der Freude können ganz unterschiedlich aussehen. Klima-Aktivistin Greta Thunberg (20) macht es auf ihre ganz eigene Art und Weise: Sie streckt einfach mal beide Mittelfinger und scheint sich dabei diebisch zu freuen.
Die kuriose Szene ereignete sich an diesem Mittwoch im Straßburger EU-Parlament.
Adressaten waren die konservative Europäische Volkspartei (EVP) um Fraktionschef Manfred Weber (50, CSU) und deren Unterstützer. Sie stellten sich gegen einen Gesetzesentwurf zur "Wiederherstellung der Natur".
Thunberg war extra nach Straßburg gereist, um das Vorhaben der EU zu unterstützen. Am Ende mit Erfolg. Die Mehrheit der Abgeordneten gab ihre Zustimmung und kam damit der Umsetzung des Entwurfs einen Schritt näher. Aktivistin Thunberg konnte mit ihrer (Schaden-)Freude nicht hinter dem Berg halten.
Neues Gesetz sorgt bei Bauern für Unmut, aber hat Greta Thunberg wirklich Grund zur Freude?
Der Gesetzentwurf beinhaltet Pläne, bis 2030 Renaturierungsmaßnahmen für mindestens 20 Prozent aller Land- und Meeresflächen in der EU einzuführen. Dazu sollen etwa die Wiederbewässerung von Flussauen und Mooren oder auch das Anlegen von mehr Blühstreifen für Bienen und Schmetterlingen gehören.
Europäische Bauernverbände protestierten im Laufe dieser Woche gegen das Gesetz, einige Bauern machten sich sogar mit dem Traktor auf den Weg nach Straßburg, um ihren Unmut auszudrücken.
Die Freude von Klima-Aktivistin Greta Thunberg währte nach der Abstimmung nur kurz. "Es ist absurd, dass wir für das absolute Minimum kämpfen müssen", sagte die Schwedin laut einer Mitteilung der Deutschen Presseagentur.
Wie die einzelnen Punkte des Gesetzesentwurfs letztendlich ausgestaltet werden und Anwendung finden, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. Zuerst muss der Entwurf dem Europäischen Rat vorgestellt und dann über den Wortlaut der endgültigen Rechtsvorschriften verhandelt werden.
Titelfoto: FREDERICK FLORIN/AFP