Gina-Lisa Lohfink zu Bewährungsstrafe verurteilt: Das sind die Hintergründe!
Frankfurt am Main/Langen - Erst vor Kurzem erlitt Gina-Lisa Lohfink (37) im Kohle-Prozess gegen ihren Ex-Freund eine deftige Klatsche. Nun musste sie erneut vor Gericht und wurde tatsächlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt!
Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für die nächsten drei Jahre. So lautete das Urteil des Amtsgerichts Langen am gestrigen Freitag für Gina-Lisa Lohfink.
Gegenüber der Bild erklärt sie: "Ich habe alles zugegeben. Es tut mir wirklich leid, was ich gemacht habe." Aber worum genau geht es eigentlich?
Gleich einer ganzen Reihe von Anklagen sah sich die TV-Blondine gegenüber. Unter anderem Trunkenheit am Steuer sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bei einem ersten angesetzten Termin war Gina-Lisa aufgrund von Krankheit nicht erschienen. Jetzt musste sie allerdings aussagen.
Ende 2022 soll die Reality-Queen in Jena (Thüringen) und Ober-Roden (Hessen) jeweils ohne gültigen Führerschein unterwegs gewesen sein.
In einem der beiden Fälle stand sie zu allem Überfluss auch noch unter Einfluss von Alkohol (1,85 Promille) und Kokain (0,081 mg). Vorgeworfen wird ihr zudem, dass sie gegenüber der Polizei im Dezember falsche Angaben gemacht habe, da sie behauptete, nicht selbst am Steuer gesessen zu haben.
Gina-Lisa Lohfink schildert vor Gericht ihre mentalen Probleme
Nun fällt ihr all dies auf die Füße. Damals soll es Gina-Lisa psychisch schlecht gegangen sein.
Die genauen Gründe für ihr Verhalten erklärte sie während des Prozesses so: "Ich hatte Probleme im privaten Bereich, den falschen Umgang. Ich hatte eine Beziehung, die mir nicht gutgetan hat. Da habe ich zu Alkohol und Betäubungsmitteln gegriffen. Das war alles nicht gut. Das war schlimm."
Sie sei in einer toxischen Partnerschaft gewesen, berichtete sie weiter, in der sie auch geschlagen worden sei.
Seit Januar 2024 gehe sie einmal pro Woche zur Psychologin und habe eine neue Beziehung, die ihr guttut. Ihren viel diskutierten Mercedes habe sie mittlerweile verkauft. "Ich wollte bloß nicht in Versuchung kommen, noch mal zu fahren. Ich bereite gerade meine MPU vor", sagt sie.
Wegen mehrerer Vorstrafen verurteilte Richterin Natalie Herbert Lohfink am Freitag jetzt zu besagter Bewährungsstrafe. "Das ist kein Kavaliersdelikt mehr, da haben Sie, wie Sie auch zu Recht gesagt haben, sich unglaublich unverantwortlich verhalten", belehrte die Richterin die berühmte Angeklagte.
Zusätzlich zu ihrer Haftstrafe auf Bewährung muss die 37-Jährige auch eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro zahlen. Diese geht an den "Fleckenbühler e. V.", einer Selbsthilfeorganisation von Menschen mit Suchtproblemen, die dauerhaft suchtfrei und selbstbestimmt leben wollen.
Titelfoto: DPA