Schock-Urteil für Gina-Lisa im Prozess gegen ihren Ex-Freund!

Frankfurt am Main - Bereits im April stand Gina-Lisa Lohfink (37) im Prozess gegen ihren Ex-Partner vor dem Frankfurter Landgericht. Am heutigen Donnerstag wurde jetzt das Urteil gefällt - für die Blondine vorerst ein hammerharter Ausgang!

Im Prozess gegen ihren Ex-Freund musste Realitystar Gina-Lisa Lohfink (37) am heutigen Donnerstag eine herbe Schlappe einstecken.
Im Prozess gegen ihren Ex-Freund musste Realitystar Gina-Lisa Lohfink (37) am heutigen Donnerstag eine herbe Schlappe einstecken.  © Screenshot/Instagram/ginalisa2309

Die entscheidende Frage für das Gericht lautete: geliehen oder geschenkt? Dabei ging es um ein Auto, das Gina-Lisas damaliger Freund ihr laut ihren Aussagen geschenkt habe.

Ihr Ex-Freund Christopher E. (33) behauptet allerdings, dass er der Reality-Queen das Geld (rund 22.000 Euro) für den Mercedes-AMG C63 nur geliehen habe, und zog deshalb vor Gericht.

In Abwesenheit von Gina-Lisa wurde am heutigen 23. Mai eine Entscheidung gefällt. Ihrem Verflossenen wurde Recht zugesprochen. Gina-Lisa muss also blechen, und dies nicht zu knapp.

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Die gesamten 22.000 Euro müssen dem Urteil zufolge an Christopher E. zurückgezahlt werden, plus angefallene Zinsen - ein echter Schock für den TV-Star!

Gina-Lisa Lohfink kann geforderte Summe wohl nicht stemmen

Gina-Lisas Strafverteidiger Burkhard Benecken (48, l.) kündigte an, in Berufung zu gehen. (Archivfoto)
Gina-Lisas Strafverteidiger Burkhard Benecken (48, l.) kündigte an, in Berufung zu gehen. (Archivfoto)  © DPA

Gina-Lisas Anwalt zeigte sich einem RTL-Interview nach mit dem Urteilsspruch des Frankfurter Landgerichts alles andere als einverstanden und kündigte an, in Berufung über die nächsthöhere Instanz des Oberlandesgerichts gehen zu wollen.

"Ich habe gerade mit meiner Mandantin telefoniert. Sie war sehr erstaunt. Sie war ja auch dabei, als die Zeugen ausgesagt haben, und die haben ja für sie ausgesagt. Deshalb können wir das nicht begreifen, was hier heute passiert ist. Wir werden Berufung einlegen und sind guter Dinge, dass dieses Urteil noch abgeändert wird", so Strafverteidiger Burkhard Benecken (48).

Problematisch könnte es nur werden, falls der Berufung nicht stattgegeben wird oder auch das Oberlandesgericht Gina-Lisas Ex-Partner recht gibt.

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"Ich glaube nicht, dass Frau Lohfink diesen Betrag auf einen Schlag zahlen könnte. Wenn es dabei bleiben sollte, müsste man eine Ratenzahlung vereinbaren", erklärt Benecken weiter.

Titelfoto: DPA

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