Schläge vom Stiefvater: Gina-Lisa kassiert heftige Schlappe vor Gericht
Frankfurt am Main/Langen - Es ist ein juristischer Schlag in die Magengrube für Gina-Lisa Lohfink (38)! Am heutigen Donnerstag musste die Promi-Lady eine heftige Schlappe vor Gericht einstecken. Im Fokus standen dabei ihr Stiefvater und eine Schadenersatzklage gegen die 38-Jährige. Und das, obwohl er sie bewiesenermaßen als Kind mehrfach geschlagen hatte.
Ungläubige Mienen seitens Gina-Lisa und ihrem Anwalt, Burkhard Benecken, nach dem Urteilsspruch. Das It-Girl muss dem ehemaligen Partner ihrer Mutter eine Summe in Höhe von exakt 1360 Euro zahlen, wie RTL berichtete. Dieser Betrag ergab sich infolge von Gerichtskosten, die dem Mann entstanden waren.
Hintergrund waren zurückliegende Aussagen Gina-Lisas gegenüber dem Vox-Format "Prominent". Hier sprach die heute 38-Jährige offen darüber, dass ihr Stiefvater sie als Kind rund zehn Jahre lang immer wieder geschlagen habe. Kurios: Der heutige Kläger gab nach den Aussagen seiner Stieftochter sogar zu, dass es zu den körperlichen Attacken gekommen war.
Lediglich der Zeitraum sei deutlich weniger lang gewesen. Daraufhin war die Lage bereits kurz vor der Eskalation. Außergerichtlich konnte man sich damals jedoch noch darauf einigen, dass Gina-Lisa mittels Unterlassungserklärung einwilligt, die zuvor getroffenen Aussagen zu keinem Zeitpunkt mehr öffentlich zu wiederholen.
Zwar hielt sich die Promi-Blondine offenbar eisern hieran. Der Grund für die Klage ihres Stiefvaters waren jedoch die Gerichtskosten, die beim Beantragen der Unterlassungserklärung entstanden waren.
Das zuständige Landgericht in Langen gab dem Mann vollumfänglich recht. Doch bereits kurz nach Verlassen des Gerichtssaals versicherten Benecken und seine Mandantin, dass man in Berufung gehen wolle. Allein um nicht das Bild zu vermitteln, dass Schläge von Eltern gegen Kinder zumutbar seien.
Schadenersatzzahlung an gewalttätigen Stiefvater: Gina-Lisa Lohfink geht in Berufung
Für die einstige "GNTM"-Teilnehmerin ist das Gericht insbesondere in diesem Jahr kein unbekannter Ort. Bereits zwei Mal saß sie als Angeklagte im Raum, beide Male zog sie den kürzeren. So zum einen aufgrund einer Alkoholfahrt ohne Führerschein, für die es eine Bewährungsstrafe gab.
Zum anderen sollte sie aufgrund eines Autos rund 22.000 Euro an ihren Ex-Partner zahlen. Die Summe hatte ihr damaliger Lebenspartner als Leihgabe an Gina-Lisa gegeben, die das Geld viel eher als Geschenk angesehen hatte.
Titelfoto: Jörg Carstensen/dpa