Prozess gegen Gil Ofarim: Verfahren hat "nicht die höchste Priorität"
Leipzig - Im Oktober 2022 sollte der Prozess gegen Gil Ofarim (40) wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung starten. Aber auch acht Monate später gibt es noch keinen neuen Termin für den Auftakt am Landgericht Leipzig. Auf absehbare Zeit wird dies wohl auch erst mal so bleiben.
"Die Kammer hat noch keine neuen Termine bestimmt", sagte Landgerichts-Sprecher Johann Jagenlauf auf TAG24-Anfrage.
Zur Begründung teilte er darüber hinaus mit, dass im Rahmen der Planungen der Kammer das Verfahren gegen den Musiker "nicht die höchste Priorität" habe.
Da die erstinstanzlich tätigen Strafkammern bei einem Landgericht aber zumeist Haftsachen bearbeiten zu haben, die aufgrund der dadurch verhängten Untersuchungshaft gesetzlich Vorrang genießen müssen, würden erst diese terminiert werden.
Fristen, in denen eine Verhandlung erfolgen muss, gibt es laut Strafprozessordnung (StPO) keine, bestätigte auch Jagenlauf.
Rückblick: Anfang Oktober 2021 veröffentlichte Ofarim auf seinem Instagram-Profil ein Video, in dem er über angeblich eigens erlebten Antisemitismus sprach.
Er habe in das Leipziger Westin-Hotel nicht einchecken dürfen, da er eine Kette mit sichtbarem Davidstern getragen habe. Videoaufzeichnungen konnten das Tragen des Schmucks später zumindest nicht nachweisen. Zudem geht die Staatsanwaltschaft Leipzig davon aus, dass sich der Vorfall nicht so wie geschildert zugetragen hatte.
Fall Gil Ofarim: Mehrere Gründe führten zum Platzen des Prozesses
Rund ein Jahr später war der Prozessauftakt terminiert worden, der aber eine Woche zuvor wieder abgesagt wurde - unter anderem wegen einer plötzlichen "Terminkollision" der Verteidiger Ofarims und einem umfangreichen sogenannten Adhäsionsantrag der Nebenklage, der forderte, zivilrechtliche Ansprüche direkt im Strafprozess mit einzubringen.
Darüber hinaus teilte das Landgericht in einer Erklärung mit: "Um dem Eindruck entgegenzuwirken (...), der Angeklagte werde mit der Durchführung der Hauptverhandlung ob seines tatsächlichen oder vermeintlichen Prominentenstatus schlechter behandelt als 'durchschnittliche Angeklagte', war die Absetzung der Hauptverhandlung geboten."
Für Ofarims Verteidiger Alexander Stevens (42) steht hingegen schon fest, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich nicht infrage kommt. "Wir streben einen absoluten Freispruch für unseren Mandanten an", sagte er der dpa.
Wann es möglicherweise zu diesem kommt, steht aber noch in den Sternen.
Titelfoto: Christoph Reichwein/dpa