Ofarim-Prozess in Leipzig: Erhöht das Gericht die Sicherheit?
Leipzig - Knapp drei Wochen vor Beginn des Prozesses gegen den Musiker Gil Ofarim (41) wegen des Vorwurfs der Verleumdung prüft das Landgericht Leipzig, ob die Sicherheitsmaßnahmen vor Ort erhöht werden müssen.
"Momentan haben wir keine Anhaltspunkte dafür, dass etwas Konkretes passiert. Bis zum Prozessbeginn werden wir aber im Blick behalten, ob die Sicherheitsvorkehrungen angepasst werden müssen", sagte eine Sprecherin des Landgerichts am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Im Notfall ließen sich Anpassungen auch kurzfristig organisieren, etwa durch mehr Sicherheitspersonal im Haus. "Wir machen alles, was notwendig ist, um etwaige Gefährdungen auszuschließen."
Der Anwalt von Ofarim hatte sich zuvor mit Sicherheitsbedenken an die Öffentlichkeit gewandt.
"Angesichts unzähliger strafbewährter Attacken gegen unseren Mandanten - sowohl verbal als auch tätlich - sorgen wir uns nicht zuletzt auch angesichts der aktuellen politischen Lage um die Sicherheit unseres Mandanten", erklärte der durch TV-Shows bekannt gewordene Rechtsanwalt Alexander Stevens (42).
Die Gefährdungslage jüdischer Menschen verschärfe sich derzeit jeden Tag. "Wir haben daher sowohl das Landgericht als auch den Polizeipräsidenten in Leipzig gebeten, uns mitzuteilen, inwiefern die Sicherheit von unserem Mandanten gewährleistet ist."
Gil Ofarim veröffentlichte Behauptungen, die nicht bestätigt werden konnten
Am 7. Oktober hatte die Terrormiliz Hamas Israel überfallen. Auch in Deutschland wurden deshalb die Sicherheitsvorkehrungen für Jüdinnen und Juden erhöht.
Ab dem 7. November soll sich Ofarim vor dem Landgericht verantworten müssen, weil er am 4. Oktober 2021 in einem viral gegangenen Video geschildert hatte, dass ein Mitarbeiter des Leipziger Westin-Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne.
Der Musiker erstattete später Anzeige, aber der betroffene Hotelmitarbeiter wehrte sich und zeigte seinerseits den Musiker wegen Verleumdung an.
Der "Let's Dance"-Gewinner von 2017 muss sich wegen des Vorwurfs falscher Verdächtigung und Verleumdung verantworten.
Titelfoto: Christoph Reichwein/dpa