Nach überraschenden Ofarim-Geständnis: Anwalt erklärt, was dem Musiker jetzt droht

Leipzig - Mit seinem überraschenden Geständnis endete am Dienstag der Prozess gegen Gil Ofarim (41) wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung. Einige Fragen bleiben allerdings. Droht dem Musiker nun eine Strafe? Was bekommt Hotelmanager Markus W., der von Ofarim des Antisemitismus bezichtigt wurde? Wie reagiert das Hotel? Und wer muss eigentlich die Gerichtskosten zahlen? Medienanwalt Christian Solmecke lieferte die Antworten.

Gil Ofarim (41) im Gerichtssaal in Leipzig. Am Dienstag hat der Musiker eingeräumt, nicht die Wahrheit gesagt zu haben.
Gil Ofarim (41) im Gerichtssaal in Leipzig. Am Dienstag hat der Musiker eingeräumt, nicht die Wahrheit gesagt zu haben.  © Hendrik Schmidt/dpa

Der Anwalt hatte den Fall Ofarim bereits mehrfach für seinen YouTube-Kanal aufgegriffen und dabei beispielsweise über die Strategie des Musikers und seiner Anwälte gesprochen.

Ofarim hatte am sechsten Verhandlungstag eingeräumt, nicht die Wahrheit gesagt zu haben. "Die Vorwürfe treffen zu", erklärte er im Gerichtssaal.

Der Musiker hatte im Oktober 2021 in einem Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen das Leipziger Westin Hotel sowie Hotelmanager Markus W. erhoben. Das Video machte daraufhin in den sozialen Medien die Runde. Es hagelte heftige Kritik gegenüber dem Westin, das in der Folge unter Polizeischutz gestellt wurde. Hotelmanager W. sagte im Prozess aus, er habe sogar Morddrohungen erhalten und sei infolgedessen für mehrere Tage untergetaucht.

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Die Leipziger Staatsanwaltschaft erhob schließlich Anklage gegen Ofarim, weil sie davon überzeugt war, dass der Vorfall sich nicht wie von ihm beschrieben abgespielt hatte. Anfang November startete der Prozess gegen den Musiker.

Am sechsten Verhandlungstag dann die Überraschung: Ofarim räumte, ein nicht die Wahrheit gesagt zu haben. "Die Vorwürfe treffen zu", erklärte er im Gerichtssaal. Gegenüber dem Hotelmanager, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, entschuldigte sich Ofarim und sagte, es tue ihm leid.

Entscheidung im Ofarim-Prozess: Musiker soll Schmerzensgeld gezahlt haben

Ein Ausschnitt aus dem Video, mit dem alles begann. Im Oktober 2021 hatte Ofarim Antisemitismus-Vorwürfe gegen das Westin Hotel und Hotelmanager Markus W. erhoben.
Ein Ausschnitt aus dem Video, mit dem alles begann. Im Oktober 2021 hatte Ofarim Antisemitismus-Vorwürfe gegen das Westin Hotel und Hotelmanager Markus W. erhoben.  © Instagram/gilofarim

Wie Medienanwalt Solmecke nun erklärte, soll es außerhalb der Hauptverhandlung zu einem Vergleich zwischen Ofarim und W. gekommen sein. "Das heißt, Ofarim hat ein Schmerzensgeld gezahlt." Wie hoch dieses ausfiel, sei nicht bekannt.

Der 41-Jährige musste zudem zwar einen Geldbetrag von 10.000 Euro blechen. Formal gelte er jedoch immer noch als unschuldig, so Solmecke. Einen Eintrag ins Strafregister gebe es auch nicht.

Die Entscheidung wirke sich wiederum auf die Gerichtskosten aus. Ofarim wurde zwar nicht verurteilt. "Er wurde aber auch nicht freigesprochen, dann müsste er gar nichts zahlen", sagte der Medienanwalt. "Bei einer Einstellung ist es so: Die Gerichtskosten muss er nicht zahlen, die trägt die Staatskasse." Die Kosten für seine Verteidigung müsse er jedoch selbst übernehmen. Darüber hinaus könne ihm das Gericht die Kosten des Nebenklägers Markus W. auferlegen.

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Ofarim könne zudem ein weiterer Prozess erwarten, denn schließlich hatte auch das Westin während der Ermittlungen Kosten gezahlt. Das Hotel hatte einen Privatdetektiv engagiert, um die Unschuld von Hotelmanager Markus W. zu beweisen.

Die Chancen für einen weiteren Prozess schätzt Christian Solmecke jedoch eher gering ein. "Denn mit jedem Prozess wird immer wieder vom Westin in Leipzig gesprochen. Wenn ich das Hotel wäre, ich würde das Ding jetzt auch endgültig abschließen."

Titelfoto: Montage: Hendrik Schmidt/dpa + Screenshot/Instagram/gilofarim

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