Nach Antisemitismus-Prozess: Gil Ofarim will Geldstrafe nicht zahlen!
Leipzig - Bis zum 28. Mai 2024 hat Musiker Gil Ofarim Zeit, 10.000 Euro an die jüdische Gemeinde in Leipzig und an den Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz zu zahlen. So lautete die Auflage des Landgerichts Leipzig, nachdem der Antisemitismus-Prozess rund um den 41-Jährigen ein jähes Ende gefunden hatte. Die Frist wird der Sänger allerdings anscheinend nicht einhalten.
Informationen der "Bild" zufolge hat der Sänger die Frist der Zahlung um ganze drei Monate verlängert - Stichtag ist entsprechend nun der 28. August 2024.
Die einmalige Verlängerung der Geldauflage sei laut Paragraf 153 a der Strafprozessordnung rechtens, nachdem die Leipziger Staatsanwaltschaft dem nach einer Anhörung zugestimmt hatte. Einen weiteren Aufschub gibt es allerdings nicht.
Sollte Ofarim bis Ende August nicht gezahlt haben, wird der Prozess neu aufgerollt.
Der 41-Jährige war im vergangenen November vom Landgericht Leipzig zu einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro verdonnert worden, welche je zur Hälfte an die jüdische Gemeinde in Leipzig und an den Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz gezahlt werden sollen.
In einem im Oktober 2021 viral gegangenen Video hatte er behauptet, von einem Mitarbeiter des Leipziger Westin Hotels zum Abnehmen seiner Davidstern-Kette aufgefordert worden zu sein. Sätze wie "Packen Sie Ihren Stern ein" sollen gefallen sein.
Nachdem Hotelmanager Markus W. (35) die Antisemitismus-Vorwürfe abgestritten hatte, kam es zum Prozess gegen Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung. Am 28. November gab der 41-Jährige zu, gelogen zu haben.
Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa