Gil Ofarims Verzögerungs-Taktik: "Sie werden damit keinen Erfolg haben!"

Leipzig - Der Gerichtsprozess gegen Gil Ofarim (40) ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Eigentlich hätte das Verfahren wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung am morgigen Montag starten sollen. Zahlreiche Vorwürfe, Terminprobleme und mehrere Anträge brachten das Landgericht jedoch dazu, die angesetzten Termine aufzuheben. Wie geht es jetzt weiter?

Der Prozess gegen Gil Ofarim (40) sei nach Einschätzung des Medienanwalts Christian Solmecke (48) zwar verschoben, jedoch nicht gänzlich aufgehoben.
Der Prozess gegen Gil Ofarim (40) sei nach Einschätzung des Medienanwalts Christian Solmecke (48) zwar verschoben, jedoch nicht gänzlich aufgehoben.  © Tobias Hase/dpa

Diese Frage versuchte Medienanwalt und YouTuber Christian Solmecke (48) aus Köln in einem neuen Video zu dem Prozess zu beantworten.

"Trickst sich Gil Ofarim zum Sieg?", betitelte er dieses sogleich, ging darin auf die neuesten Entwicklungen in dem Prozess ein und versuchte, diese einzuordnen und zu erklären.

"Wir machen 'ne kleine Schule im Prozessrecht und schauen uns mal an, ob jetzt überhaupt nicht mehr gegen Gil Ofarim verhandelt wird."

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Kurzer Rückblick: Das Leipziger Landgericht hatte in der vergangenen Woche die für die Verhandlung angesetzten Termine abgesetzt und diese damit auf unbestimmte Zeit verschoben. "Mit einer Neuterminierung ist (...) nicht vor Ablauf von 6 Monaten zu rechnen", hieß es in einer Mitteilung.

In seiner Begründung ging das Gericht unter anderem auf die neuen Anwälte Ofarims ein, die durch ihre Medienpräsenz für zusätzliche Arbeit sorgen würden. Diese hätten darüber hinaus den ersten Verhandlungstermin wegen einer "Terminkollision" nicht wahrnehmen können.

Aber auch Ofarims Befangenheitsanträge gegen einen Richter am Landgericht sowie ein sogenannter Adhäsionsantrag der Nebenklage in dem Prozess wurden als Gründe für die Terminabsagen genannt.

"Das Verfahren ist nicht komplett aufgehoben"

Medienanwalt Christian Solmecke (48).
Medienanwalt Christian Solmecke (48).  © Montage: Tobias Hase/dpa + Screenshot/instagram.com/solmecke

Ein Adhäsiionsantrag bedeute Solmecke zufolge lediglich: "Wenn jetzt in diesem Strafprozess festgestellt wird, dass der Ofarim gelogen hat, dann soll bitte das Strafgericht direkt feststellen, dass er auch Schadenersatz zahlen muss." Dies solle nicht noch extra in einem Zivilprozess geklärt werden.

Der Antrag sei jedoch erst eine Woche vor dem eigentlichen Prozessbeginn gestellt worden und falle "umfangreich" aus, teilte das Landgericht in seiner Begründung mit.

In Bezug auf die Befangenheitsanträge, mit denen sich mittlerweile das Bundesverfassungsgericht befassen muss, verwies der Medienanwalt auf einen ähnlichen Prozess vor einigen Jahren. Das oberste deutsche Gericht habe damals erklärt, dass es sich in einer solchen Sache nicht vor den Karren spannen lassen wolle. Und auch im jetzigen Fall sagte Solmecke: "Ich kann euch schon sagen, wie das ausfallen wird: Die werden damit keinen Erfolg haben."

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Und auch in Bezug auf die restliche Verzögerungstaktik der Ofarim-Anwälte fällt die Einschätzung des Medienanwalts eindeutig aus: "Das Verfahren ist nicht komplett aufgehoben, aber es gibt eben jetzt erstmal sechs Monate Verzögerung."

Der Prozess ist also längst nicht vom Tisch.

Titelfoto: Montage: Tobias Hase/dpa + Screenshot/instagram.com/solmecke

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