Erneute Wende im Fall Ofarim: Lässt sein Star-Anwalt den Prozess-Auftakt platzen?
Leipzig/München - Der Fall Gil Ofarim (40) beschäftigt und erhitzt die Gemüter weiter: Knapp eine Woche nach Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Sänger erhebt sein Anwalt erneut schwere Vorwürfe gegen den zuständigen Vorsitzenden Richter.
Einer Pressemitteilung des Anwaltsteams rund um Alexander Stevens (41) zufolge, soll der Eröffnungsbeschluss des Prozesses vom Leipziger Landgericht unwirksam sein und deshalb nicht zugelassen werden. Die Mitteilung veröffentlichte der Münchner Star-Anwalt am Montag auf seiner Facebook-Seite.
Demnach hätte der Vorsitzende Richter aus gesetzlichen Gründen nicht über die Zulassung der Anklage entscheiden dürfen. Der Grund: "Zu diesem Zeitpunkt war seitens der Verteidigung ein Befangenheitsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter anhängig, über das bis zum heutigen Tag noch nicht entschieden worden ist."
So habe er in einer Stellungnahme angegeben, dass er sich Antisemitismus in einem solch hochklassigen Haus wie dem Westin Hotel in Leipzig nicht vorstellen könne. Weil diese Aussage eine subjektive Meinung darstelle, sollen Ofarims Verteidiger den Juristen als Vorsitzenden abgelehnt haben.
Da über die Frage der Befangenheit noch nicht entschieden worden sei, als die Eröffnung des Verfahrens verkündet wurde, gelte diese als unwirksam. "Das Hauptverfahren gilt juristisch weiterhin als nicht eröffnet!", heißt es weiter.
Wurde Gil Ofarim der Presse zum Fraß vorgeworfen?
Laut Stevens sollen sowohl Ofarim selbst als auch seine Verteidiger aus der Presse von der Eröffnung der Verhandlung erfahren haben. Gleichzeitig äußert er weitere schwerwiegende Vorwürfe gegen den Richter: "Es besteht der begründete Verdacht, dass der Vorsitzende versucht, den Angeklagten in der Öffentlichkeit bloßzustellen."
So sei die Entscheidung über die Zulassung der Klage nicht wie vereinbart per Fax an die Beteiligten versandt worden, sondern per Post. Diese ging aber offenbar erst zwei Tage nach Veröffentlichung der Pressemitteilung des Landgerichts Leipzig beim Angeklagten und seinen Anwälten ein.
"Dem Vorsitzenden muss daher bewusst gewesen sein, dass der Angeklagte dem zu erwartenden Ansturm an Presseanfragen unvorbereitet und überrascht gegenüberstehen würde", beschuldigt der Anwalt den Richter.
Zu den weiteren Schritten der Verteidigung wurden zunächst keine Informationen veröffentlicht.
Ofarim müsste sich eigentlich ab 24. Oktober wegen Antisemitismus-Vorwürfen gegen das Leipziger Westin-Hotel vor Gericht verantworten. Ob der Prozess nun wie geplant zustande kommt, ist ungewiss.
Titelfoto: Montage: Dirk Knofe/dpa, Instagram/gilofarim